Notausstiegsfenster: Das Fenster als Rettungsweg
Notausstiegsfenster sind Fenster, die im Falle eines Brandes oder anderer Unfälle den Ausgang aus einem Gebäude ermöglichen und so als zweiter Rettungsweg dienen. Besonders dann, wenn die Treppen bereits blockiert sind und Aufzüge nicht genutzt werden dürfen, ist das Fenster oft der einzige Weg.
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Sicherheit im Ernstfall – Notausstiegsfenster Konstruktion und Funktionen
Neben bestimmten Mindest- und Höchstabmessungen werden an ein Notausstiegsfenster keine besonderen Anforderungen gestellt, es handelt sich also um ein ganz normales Fenster, dass gleichzeitig auch als Raumfenster dienen kann. Ist das Fenster ein Dachfenster ist lediglich wichtig, dass es sich dabei um ein Klappfenster oder ein Klapp-Schwing-Fenster mit einem Schwing-Öffnungswinkel von 180 Grad handelt, eventuell mit Hilfen für die leichte Erreichbarkeit versehen. Das kann zum Beispiel ein Podest oder eine Treppe sein. Das Fenster darf außerdem nicht abschließbar sein, um in jedem Fall die Öffnung zu ermöglichen. Hinsichtlich des Rahmenmaterials gibt es keine Einschränkungen, hier entscheidet der persönliche Geschmack: Holzfenster eignen sich ebenso wie Fenster aus Kunststoff oder Aluminium.
Wann ist ein Notausstiegsfenster Pflicht?
Ein zweiter Rettungsweg – zu dem auch ein Notausstiegsfenster gehören kann – ist immer dann nötig, wenn in einem Gebäude mit einer Höhe von mehr als 22 Meter kein Sicherheitstreppenraum oder ein anderer baulicher Rettungsweg vorhanden ist. Grundsätzlich ist ein zweiter Rettungsweg immer nötig, sobald eine Nutzungseinheit – das kann eine Wohnung, eine Arztpraxis oder eine Produktionsstätte sein – über mindestens einen Aufenthaltsraum verfügt.
Rechtliche Vorschriften zum Notausstiegsfenster
Laut Bauordnung muss ein Notausstiegsfenster mindestens 1,20 m hoch und 0,90 m breit sein. Dies bezeichnet die lichten Maße, also die tatsächlichen Öffnungsmaße bei geöffnetem Fenster. Für die leichte Zugänglichkeit darf die Brüstungshöhe maximal 1,20 m betragen, das Fenster muss leicht zugänglich sein. Auch für den Außenbereich gibt es Vorschriften: Bei Notausstiegsfenstern im Dach darf der Abstand zur Traufkante des Daches horizontal gemessen, nicht größer als 1,20 m sein. Schließlich muss das notwendige Fenster als Notausgang dafür zugelassen sein. Dies wird durch ein gültiges BG-Prüfzeichen bestätigt.
Neben der Bauordnung gelten auch die Vorschriften aus den Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A2.3 „Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan. Hier ist folgendes festgelegt (Punkt 6, Abs. 8):
„Für Notausstiege sind erforderlichenfalls fest angebrachte Aufstiegshilfen zur leichten und raschen Benutzung vorzusehen (z. B. Podest, Treppe, Steigeisen oder Haltestangen zum Überwinden von Brüstungen).“
Notausstiegsfenster: Preise und Kosten
Da für die Funktion als Notausstiegsfensters weniger die Konstruktion als Einbauort und lichte Größe entscheidend ist, entsprechen die Preise für diese Funktionsfenster denen herkömmlicher Fenster. Ein Dachfenster mit Holzrahmen, Zweifach-Sicherheits-Isolierglas, Klapp-Schwing-Funktion und einer Größe von 1,14 x 1,40 cm kostet ab 1.000 Euro, gegebenenfalls zuzüglich Versandkosten.
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