Fenstergrößen richtig planen
Fenster gestalten die Fassade und sorgen in Aufenthaltsräumen für Licht und Belüftung. Vor allem der Lichteinfall spricht für möglichst große Fenster. Allerdings wirken Fenster auch in vieler Hinsicht auf die Außenwände ein: Sie beeinflussen den Wärmeschutz, die Anschlussfugen bieten mögliche Schwachstellen hinsichtlich der Dichtigkeit. Schließlich sind auch die statischen Anforderungen an große Fenster deutlich höher als an kleine Ausführungen. All diese Aspekte müssen beachtet werden, wenn es um die Wahl der Fenstergrößen geht.
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Mindestgrößen – DIN-Normen und gesetzliche Regelungen
Der Gesetzgeber wie auch verschiedene DIN-Normen schreiben für Fenster, bzw. die Scheibenfläche Mindestmaße vor, um die ausreichende Versorgung von Aufenthaltsräumen mit Tageslicht zu sichern. Folgende Regelwerke sind relevant:
- Die Landesbauordnungen schreiben länderspezifisch Mindestfenstergrößen vor. So legt das nordrhein-westfälische Bauordnungsrecht im § 47 fest, dass die Mindestfensterfläche 1/8 der Grundfläche eines Raumes im Erdgeschoss betragen muss. Weiterhin gilt: Je höher das Geschoss, umso geringer darf die Mindestfensterfläche angesetzt werden.
- Die DIN 5034 „Tageslicht in Innenräumen“ erlaubt im Teil 4 eine vereinfachte Bestimmung der Mindestfenstergrößen und legt notwendige Randbedingungen fest.
- Die europäische Norm DIN EN 17037 „Tageslicht in Gebäuden“ enthält Hinweise und Bewertungsverfahren, die sich nicht allein auf die Grundfläche des Raumes beziehen, sondern auch Aussicht, Besonnung und Blendschutz mitberücksichtigen.
Nicht nur die Größe spielt eine Rolle
Auch wenn die Größe eines Fensters eine wichtige Grundlage hinsichtlich der Tageslichtversorgung darstellt, gibt es noch weitere Einflussfaktoren, die sich auf den Lichteinfall auswirken. Einer davon ist die Fensterform:
- Je breiter ein Fenster ist, umso gleichmäßiger ist die Ausleuchtung des Raumes.
- Hohe Fenster, bzw. Fenster mit Oberlichtern belichten Räume sehr gut auch in die Tiefe. Dabei spielt der Abstand zur Decke eine wichtigere Rolle als eine tiefe Brüstung. Als hinsichtlich der Belichtung mit Tageslicht ideal gilt ein Fenster, wenn die Sturzhöhe maximal 30 cm beträgt.
- Wird ein Fenster aus der Fenstermitte herausgeschoben, erhöht sich die Lichtmenge. Dieser Effekt kehrt sich allerdings um, wenn das Fenster zu nah an einer Querwand angeordnet wird.
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Standardgrößen oder Sondermaße?
Die Fenstergrößen unterliegen in Deutschland keiner Normierung, allerdings ergeben sich aus den in der DIN 18050 dargestellten Standardrichtmaßen für massives Mauerwerk verschiedene Standardmaße. Bauherrn sollten sich bei der Planung der Fenstergrößen an diese halten. Eine Abweichung hat zusätzliche Maßnahmen im Mauerwerk zur Folge, die wiederum zu Mehrkosten führen und die Bauzeit verlängern können. Die Richtmaße setzen sich folgendermaßen zusammen:
Ein Vielfaches von 12,5 cm + 1 cm Fugenanteil
Für das Fenstermaß wird pro Seite eine Montagefuge von 1,5 cm gerechnet. Aus diesen Werten ergeben sich zum Beispiel folgende Breiten für Rohbauöffnungen, die wiederum die Fensterbreite bestimmen:
Rohbaurichtmaß der Fensteröffnung nach DIN 18050 | Fenstergröße |
---|---|
88,5 cm | 85,5 cm |
101 cm | 98 cm |
126 cm | 123 cm |
Fenster: Norm-Maße und DIN-Größen
Fenster: Norm-Maße und DIN-Größen Bauherrn, die ihr Budget für den Hausbau im Blick behalten möchten, sollten zum einen die Fenstergrößen… weiterlesen
Sind Sondermaße für Fenster deutlich teurer?
Da die wenigsten Bauherrn fertige Fenster im Baumarkt kaufen, sondern diese vom Fensterbauer individuell fertigen lassen, spielt die Frage, ob Standard- oder Sondermaß, hinsichtlich der Kosten eine eher geringe Rolle. Bedeutungsvoller ist der Gesamtauftrag: Muss jedes Fenster in einem gesonderten Maß hergestellt werden, ist dies teurer, als wenn viele Fenster in der gleichen Größe bestellt werden. Deshalb sollte bei der Planung der Fenstergröße auf möglichst einheitliche Abmessungen zurückgegriffen werden. Dies kommt nicht nur dem Budget zu Gute, sondern bringt außerdem Ruhe in die Fassadenoptik.
Wichtige Grundlagen zur Fenstergröße im Überblick
Aus den Anforderungen an Belichtung, Nutzung sowie weiteren Richtlinien und Hinweisen ergeben sich folgende Grundsätze, die bei der Planung der Fenstergröße zu beachten sind:
- In Aufenthaltsräumen sollten Fenster eine Mindesthöhe von 1,30 m aufweisen. Dieses Maß ergibt sich aus der geforderten Raumhöhe von 2,40 m, abzüglich einer Brüstungshöhe von 80 cm und einer empfohlenen maximalen Sturzhöhe von 30 cm.
- Die lichte Fensterfläche (Glasscheibe) errechnet sich aus den oben genannten Richtlinien und Empfehlungen und sollte im Erdgeschoss mindestens 1/8 der Grundfläche des Raumes betragen.
- Aufgrund des günstigeren Lichteinfalls kann die Fensterfläche in oberen Geschossen geringer gewählt werden.
- Die Fenstergrößen sollten mit der Fassadengestaltung sowie der Ausrichtung des Raumes korrespondieren.
Fenster Qualitätsnormen
Selbstverständlich hat jeder namhafte Hersteller von Fenstern seine eigenen internen Systeme zur Qualitätskontrolle und -sicherung. Um eine einheitliche Qualität von… weiterlesen