Planung, Nutzung, gesetzliche Vorschriften
Die Brüstungshöhe eines Fensters – seltener auch Parapethöhe genannt – bezeichnet die Höhe des Mauerabschnitts von der Oberkante des Fußbodens bis zur Unterkante der Fensteröffnung. Wie hoch die Brüstung sein muss, hängt von der Nutzung, den Wohn- und Raumbedürfnissen und von gesetzlichen Vorschriften ab. Alles über die Brüstungshöhe erfahren Sie in diesem Artikel.
Welche Aufgaben hat die Brüstung?
Die oberste Aufgabe einer Brüstung ist die einer Absturzsicherung. Ebenso dient sie als Überklettersturz und gliedert die Fassade zusammen mit den Fensteröffnungen. Die Brüstungshöhe bestimmt nicht nur die Unter-, sondern auch die Oberkante der Fenster und ermöglicht so die optimale Anordnung für eine ausreichende Belichtung des Raums.
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Es muss nicht immer massiv sein!
Um ihre Aufgaben als Absturzsicherung zu erfüllen, muss eine Brüstung nicht unbedingt aus massiven Wänden bestehen. Um mehr Licht in Räume zu lassen, werden gerne auch Fensterbrüstungen aus Glas eingesetzt. Dabei handelt es sich um festverglaste Bauteile, die unterhalb der eigentlichen Fensteröffnung angeordnet sind. Nach DIN 18008 „Glas im Bauwesen“ werden an Einbau und Material besonderes Anforderungen gestellt. So muss als Verglasung Sicherheitsglas verwendet werden. Ebenso ist der Wärmeschutz zu beachten.
Eine weitere Variante zur massiven Brüstung sind Geländer, die auf der Außenseite der Verglasung angebracht werden und die Aufgabe als Absturzsicherung erfüllen. Dies kommt zum Beispiel bei bodentiefen Fenstern in Frage. Die Variante bietet sich auch an, wenn aus baulichen Gründen keine angemessen hohe Brüstung möglich ist, zum Beispiel aufgrund eines niedrigen Kniestocks.
Rechtliche Vorschriften – die Landesbauordnungen
Wie hoch eine Brüstung sein muss, legen die Landesbauordnungen jeweils individuell fest. Weiterhin gibt es bundesweit geltende Regeln. Diese besagen folgendes:
- 1. Bis zu einer Absturzhöhe von 12 Metern muss die Fensterbrüstung mindestens 80 cm hoch sein.
- 2. Bei Absturzhöhen über 12 Metern ist eine Brüstungshöhe von mindestens 90 cm vorgeschrieben.
Abweichungen von diesen Vorschriften fordert zum Beispiel Brandenburg in seiner Landesbauordnung Brüstungshöhen von 90 (bis 12 Meter Absturzhöhe) und 110 cm (über 12 Meter Absturzhöhe). In Hamburg gelten die Bundeswerte, allerdings muss die Brüstungstiefe bei Absturzhöhen über 12 m mindestens 15 cm aufweisen.
Brüstungshöhe richtig messen
Das entscheidende Maß für die Brüstungshöhe im fertigen Gebäude ist immer das zwischen Oberkante Fertigfußboden (OKFF) und Unterkante der lichten Fensteröffnung bei geöffnetem Fenster. Ist vor dem Fenster ein Podest oder ein Sockel verbaut, gilt dessen Oberkante als Maß für die Brüstungshöhe. Vorsicht ist bei neuen Fußbodenbelägen oder dem Einbau einer Fußbodenheizung geboten. Dadurch kann sich die Brüstungshöhe verringern und entspricht dann nicht mehr den gesetzlichen Vorschriften.
Brüstungshöhe bei Dachflächenfenstern
Auch für Dachflächenfenster gelten die vorgeschriebenen Absturz- und Brüstungshöhen, die Berechnung erfolgt allerdings nach etwas anderen Regeln. So muss nicht nur die Höhe von der Oberkante des Fußbodens bis zur Fensteröffnung, sondern zusätzlich die Länge des Fensters sowie die Dachneigung miteingerechnet werden. Bei Schwingfenstern ergibt sich daraus eine Brüstungshöhe von mindestens 90 cm (je nach Absturzhöhe), bei Klapp-Schwing-Fenstern mindestens 120 cm. Wird die vorgeschriebene Brüstungshöhe unterschritten, kann ein Teil des Fensters als Festverglasung aus Sicherheitsglas ausgeführt sein.
Brüstungshöhe und Fluchtwege
Damit ein Fenster als Fluchtweg anerkannt werden darf, muss es eine Mindestgröße von 90 x 120 cm (lichte Öffnungsmaße) aufweisen. Auch für die Brüstungshöhe gibt es Vorschriften: Die Unterkante der Fensteröffnung darf sich nicht mehr als 120 cm über der Oberkante des Fußbodens befinden. Handelt es sich bei dem Notausstiegsfenster um ein Dachflächenfenster gibt es eine weitere Regelung. Der Abstand der davor liegenden Traufe darf 120 cm nicht überschreiten.
Die richtige Brüstungshöhe nach Nutzung
Neben den rechtlichen Vorschriften gibt es noch andere Kriterien, die für die Auswahl der Brüstungshöhe eine Rolle spielen. Dies ist vor allem die Raumnutzung wichtig. Ebenso entscheidet die Fenstergröße über die Raumwirkung und die Belichtung. Empfehlenswert sind folgende Höhen, gegebenenfalls mit Festverglasung oder einem Gitter, bzw. Geländer als Absturzsicherung:
Raumnutzung | Empfohlene Brüstungshöhe | Bemerkung |
---|---|---|
Wohnräume | 70 bis 90 cm
40 bis 50 cm | bequemer Ausblick im Stehen
bequemer Ausblick im Sitzen und viel Licht im Raum |
Arbeitszimmer | 90 bis 100 cm | Ausreichend Stellfläche vor dem Fenster, zum Beispiel für den Schreibtisch |
Küche | 125 cm | Dies ermöglicht eine Arbeitsfläche vor dem Fenster. Eventuell kann der untere Bereich mit einer Festverglasung überbrückt werden |
Nebenräume/ Bad/ WC | 130 bis 150 cm | Sichtschutz und mehr Stellfläche für Regale und Sanitärinstallationen |
Kleiderablagen/ begehbare Kleiderschränke | 175 cm | ausreichend Stell- und Abstellfläche an den Wänden |
Die richtige Brüstungshöhe – rechtliche Vorgaben und Gestaltung als Planungskriterien
Oberstes Kriterium für die Brüstungshöhe eines Fensters sind natürlich die rechtlichen Vorgaben. Da im privaten Wohnungsbau die Absturzhöhen selten mehr als 12 Meter betragen, besteht hier ein großer Gestaltungsspielraum hinsichtlich Raumwirkung und Fassadengestaltung. Wichtig bei der Planung ist es, die Fenstergrößen und die Brüstungshöhen möglichst einheitlich zu gestalten, um eine ruhige und harmonische Fassade zu erzeugen. Ebenso relevant ist dies für die Fensterkosten: Je einheitlicher diese sind, umso günstiger ist die Fensterbestellung.
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