Brandschutzfenster

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Fenstertyp: Brandschutzfenster

Im privaten Einfamilienhausbau spielen Brandschutzfenster aktuell nur eine geringe Rolle. Sie werden notwendig, wenn aufgrund besonderer Umstände baurechtlich ein erhöhter Brandschutz gefordert wird, zum Beispiel in öffentlichen Gebäuden, Produktionsstätten oder Bürohäusern.

Wie ist ein Brandschutzfenster aufgebaut?

Brandschutzfenster sind so aufgebaut und ausgestattet, dass sie Bränden standhalten, bzw. die Flammen absperren. Als Rahmenmaterial kommen Holz oder Aluminium in Frage. Kunststoff wird nicht verwendet, da beim Schmelzen giftige Dämpfe freiwerden. Die Verglasung ist je nach Klasse als einfache Scheibe mit Drahtgeflecht (G) oder als hitzebeständiges Glas (F) ausgeführt. Brandschutzfenster dürfen maximal als Drehflügelfenster mit Schließautomatik eingesetzt werden, häufig sind Brandschutzverglasungen auch Festverglasungen.

Brandschutzfenster: Aufbau und Material
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Das Brandschutzfenster erfüllt durch seinen speziellen Aufbau mehrere Aufgaben:

  • Isolation von offenen Flammen (vor allem in Bereichen mit brennbarem Material)
  • Bildung von Barrieren, um das Ausbreiten von Bränden zu verhindern
  • Bildung von feuersicheren Zonen für leichtere Rettungs- und Löscheinsätze
Tipp: Hartholzfenster bieten im Vergleich zu Kunststofffenstern einen besseren Brandschutz, auch ohne weitere Eigenschaften. Sie können Temperaturen bis 220 Grad standhalten.
Brandschutzfenster können Leben retten © Vastram, stock.adobe.com
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Die Feuerschutzklassen nach DIN

In welche Feuerwiderstandsklasse ein Bauteil eingeordnet wird, hängt von seiner Feuerwiderstandsdauer ab. Die einzelnen Klassen sind in der alten DIN-Norm 4102-2 „Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen: Bauteile, Begriffe, Anforderungen und Prüfungen“ sowie in der neuen europäischen Norm DIN EN 13501-2 „Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten – Teil 2: Klassifizierung mit den Ergebnissen aus den Feuerwiderstandsprüfungen, mit Ausnahme von Lüftungsanlagen“ geregelt. Im Moment gelten in Deutschland beide Normen gleichberechtigt. Die DIN EN 13501 legt die Klassen folgendermaßen fest:

Feuerwiderstand Feuerwiderstandsdauer Brandschutzverglasung
Feuerhemmend 30 G 30, F 30
Hochfeuerhemmend 60 G 60, F 60
Feuerbeständig 90 G 90, F 90
(Feuerbeständig) 120 G 120, F 120
(Feuerbeständig) 180 G 180, F 180

G: einfache Scheibe mit Drahteinlage, ohne Hitzeschutz
F: zusätzlich Standfestigkeit gegen Hitze

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Wann lohnt sich der Einbau eines Brandschutzfensters im Eigenheim?

Zwar gibt es die Pflicht zum Einbau von Brandschutzfenstern nur in öffentlichen Gebäuden, bzw. in solchen, in denen sich regelmäßig viele Menschen aufhalten. Dennoch kann der Einbau auch im privaten Wohnhaus sinnvoll sein, um Leben und Sachgüter zu schützen. Vor allem dann, wenn Brandwände gefordert sind. In außenliegenden Brandwänden ist der Einbau von Fensteröffnungen allerdings nur ausnahmsweise erlaubt. Sollen Fenster in innenliegenden Brandwänden eingebaut werden, müssen diese als Brandschutzfenster ausgeführt werden.

Brandschutz unbedingt beachten © StockWerk, fotolia.com
Im Eigenheim sind Brandschutzfenster keine Pflicht, als Schutzmaßnahme reichen Rauchmelder aus. © StockWerk, fotolia.com

Was kostet ein Brandschutzfenster?

Brandschutzfenster sind aufgrund ihrer Bauart und den erhöhten Anforderungen deutlich teurer als herkömmliche Fenster. Auch hier gilt: Mit steigender Größe, also Fensterfläche steigen auch die Kosten an. Auch die Feuerwiderstandsklasse sowie eventuell Zusatzelemente, der U-Wert und natürlich der Einbau spielen in den Preis mit hinein. Für ein Fenster mit einer Größe von 100 x 100 cm und einer Feuerwiderstandsklasse F 30 müssen ca. 800 Euro veranschlagt werden.

Tipp: Da Brandschutzfenster ausgesprochen teuer sind, lohnt es sich in der Regel für Privathaushalte nicht, ein Fenster in eine Brandwand miteinzuplanen.
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