Geld vom Staat für den Fenstertausch
Wer seine alten Fenster gegen moderne Bauelemente nach modernen Standards austauscht, verbessert damit nachhaltig die energetische Qualität seines Hauses. Das ist sinnvoll und notwendig und von politischer Seite so gewollt. Auf dem Weg zu der Energiewende sind diese Einsparungen notwendig, der Gebäudebestand in Deutschland ist jedoch einer der größten Energieverbraucher und CO2-Emittenten.
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Durch die veraltete Bausubstanz verbraucht der Gebäudebestand etwa 40 Prozent der Endenergie in Deutschland. Gleichzeitig stößt er rund ein Drittel aller CO2-Emissionen aus, die in Deutschland entstehen. Das soll sich bis zum Jahr 2045 ändern. Bis zu diesem Zeitpunkt will Deutschland klimaneutral sein. Das geht nur, wenn die Eigentümer ihre Häuser energetisch sanieren. Die Bundesregierung hat dafür umfassende Fördermittel bereitgestellt, die über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA sowie die KfW-Förderbank vergeben werden. Zwischenzeitlich waren die Förderungen allerdings so gefragt, dass viele Programme kurzfristig mangels Haushaltsmitteln gestoppt wurden.
Mit einer Komplettsanierung zum KFW-Effizienzhaus
Wer plant, sein Haus komplett zu sanieren, kann dafür weitere zinsgünstige Kredite und Investitionskostenzuschüsse in Anspruch nehmen. Das Gebäude muss nach der Sanierung dann allerdings bestimmte Grenzwerte beim Energieverbrauch einhalten. Diese sind nach verschiedenen KFW-Effizienzhausstandards gestaffelt. Bei der KfW können Fördermittel im Rahmen des Programms 271 – Wohngebäude Kredit (Sanierung zum Effizienzhaus oder Kauf eines sanierten Effizienzhauses) beantragt werden. Neben einem zinsgünstigen Kredit werden Tilgungszuschüsse gewährt. Die genauen und aktuellen Konditionen sind auf der Website der KfW nachzulesen.
Ein Energieberater kann Hauseigentümer dazu umfassend und aktuell beraten. Weitere Informationen zur KFW-Förderung gibt es unter www.kfw.de
Alternativ kann beim BAFA ein Zuschuss für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle nach BEG EM beantragt werden. Gefördert werden 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben, die auf 60.000 Euro pro Wohneinheit gedeckelt sind. Das Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2.000 Euro brutto. Die Fördermittel werden um einen 5-%-Bonus auf 20 % aufgestockt, wenn die Maßnahme im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans erfolgt, der vorher erstellt werden muss.
Förderung oder Steuerbonus
Alternativ zur staatlichen Förderung kann sich auch die Inanspruchnahme eines Steuerbonus lohnen. Das Finanzamt zieht dann bis zu 20 % der Sanierungsausgaben von der Steuerschuld ab, pro Wohneinheit maximal 40.000 Euro. Kosten für eine begleitende Energieberatung sogar zu 50 %. Die Ermäßigung wird ab dem Jahr der Fertigstellung über drei Jahre verteilt. Dabei wird entsprechend nachfolgendem Schlüssel jeweils von der Steuerschuld abgezogen:
- im 1. Kalenderjahr 7 %, bzw. maximal 14.000 Euro
- im 2. Kalenderjahr 7 % bzw. maximal 14.000 Euro
- im 3. Jahr 6 % bzw. maximal 12.000 Euro
Der Steuerbonus für die Sanierungskosten kann dann genutzt werden, wenn das Haus vom Eigentümer selbst bewohnt wird und mindestens 10 Jahre alt ist. Gewährt wird die Unterstützung für fast alle Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz. Als Nachweis ist eine Fachunternehmererklärung erforderlich, in der die korrekte Ausführung der Arbeiten bestätigt wird.
Fenster Kosten
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