Geld vom Staat für den Fenstertausch
Wer seine alten Fenster gegen moderne Bauelemente nach modernen Standards austauscht, verbessert damit nachhaltig die energetische Qualität seines Hauses. Das ist sinnvoll und notwendig und von politischer Seite so gewollt. Auf dem Weg zu der Energiewende sind diese Einsparungen notwendig, der Gebäudebestand in Deutschland ist jedoch einer der größten Energieverbraucher und CO2-Emittenten. Im folgenden Artikel informieren wir Sie über die möglichen Förderungen.

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Durch die veraltete Bausubstanz verbraucht der Gebäudebestand etwa 40 Prozent der Endenergie in Deutschland. Gleichzeitig stößt er rund ein Drittel aller CO2-Emissionen aus, die in Deutschland entstehen. Das soll sich bis zum Jahr 2045 ändern. Bis zu diesem Zeitpunkt will Deutschland klimaneutral sein. Das geht nur, wenn die Eigentümer ihre Häuser energetisch sanieren. Die Bundesregierung hat dafür umfassende Fördermittel bereitgestellt, die über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA sowie die KfW-Förderbank vergeben werden.
Mit einer Komplettsanierung zum KFW-Effizienzhaus
Wer plant, sein Haus komplett zu sanieren, kann dafür zinsvergünstigte Kredite und Investitionskostenzuschüsse in Anspruch nehmen. Das Gebäude muss nach der Sanierung dann allerdings bestimmte Grenzwerte beim Energieverbrauch einhalten. Diese sind nach verschiedenen KFW-Effizienzhausstandards gestaffelt. Bei der KfW können Fördermittel im Rahmen des Programms 271 – Wohngebäude Kredit (Sanierung zum Effizienzhaus oder Kauf eines sanierten Effizienzhauses) beantragt werden. Neben einem zinsvergünstigten Kredit werden Tilgungszuschüsse gewährt. Die genauen und aktuellen Konditionen sind auf der Website der KfW nachzulesen.
Ein Energieberater kann Hauseigentümer dazu umfassend und aktuell beraten. Weitere Informationen zur KFW-Förderung gibt es unter www.kfw.de
Alternativ kann beim BAFA ein Zuschuss für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle nach BEG EM beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Bauantrag für das Gebäude vor mindestens 5 Jahren gestellt wurde. Gefördert werden 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben, die auf 30.000 Euro pro Wohneinheit gedeckelt sind. Das Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 Euro brutto. Unter Umständen verdoppeln sich die maximal förderfähigen Ausgaben. Dazu muss eine der beiden folgenden Voraussetzungen erfüllt sein.
- Für die Maßnahme wird der iSFP-Bonus gewährt, das heißt, die Sanierung erfolgt im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans, für den ein zusätzlicher Förderbonus von 5 % gewährt wird.
- Der Eigentümer des Gebäudes ist nach den Richtlinien der Bundesförderung für „Energieberatung für Wohngebäude“ (EBW) nicht für den iSFP antragsberechtigt.
Wichtige Fördervoraussetzung: In die Antragstellung muss ein von der BAFA anerkannter Energieeffizienz-Experte (EEE) eingebunden sein.

Förderung oder Steuerbonus
Alternativ zur staatlichen Förderung kann sich auch die Inanspruchnahme eines Steuerbonus lohnen. Das Finanzamt zieht dann bis zu 20 % der Sanierungsausgaben von der Steuerschuld ab, pro Wohneinheit maximal 40.000 Euro. Kosten für eine begleitende Energieberatung sogar zu 50 %. Die Ermäßigung wird ab dem Jahr der Fertigstellung über drei Jahre verteilt. Dabei wird entsprechend nachfolgendem Schlüssel jeweils von der Steuerschuld abgezogen:
- im 1. Kalenderjahr 7 %, bzw. maximal 14.000 Euro
- im 2. Kalenderjahr 7 % bzw. maximal 14.000 Euro
- im 3. Jahr 6 % bzw. maximal 12.000 Euro
Der Steuerbonus für die Sanierungskosten kann dann genutzt werden, wenn das Haus vom Eigentümer selbst bewohnt wird und mindestens 10 Jahre alt ist. Gewährt wird die steuerliche Entlastung für fast alle Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz. Als Nachweis ist eine Fachunternehmererklärung erforderlich, in der die korrekte Ausführung der Arbeiten bestätigt wird.



Fenster Kosten
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