Haustürenkauf: Staatliche Förderung für die Verbesserung der Energieeffizienz
Wer eine alte Außentür gegen ein neues Modell nach modernen technischen Standards austauscht, kann dafür eine Förderung vom Staat nutzen. Der Grund ist, dass die Außentüren zur thermischen Gebäudehülle zählen und damit eine direkte Auswirkung auf den Energieverbrauch des Hauses haben. Die Bundesregierung hat sich selbst ambitionierte Ziele für den Klimaschutz auferlegt.

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Der Gebäudebestand soll bis zum Jahr 2045 klimaneutral sein, also in der Bilanz keinen nennenswerten CO2-Ausstoß mehr aufweisen. Das wird nur funktionieren, wenn auch der Gebäudebestand energetisch saniert wird. Eine bindende, rechtliche Verpflichtung zur Sanierung gibt es bislang allerdings noch nicht – auch wenn bei Modernisierungen selbstverständlich die Vorgaben des Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG
) zu beachten sind. Gut für Hauseigentümer, denn das bedeutet, dass durch die Förderung energetischer
Sanierungsmaßnahmen Anreize geschaffen werden.
Förderung als Einzelmaßnahme
Die staatlichen Förderungen werden ständig aktualisiert, teilweise werden Förderungen eingestellt, wie zum Beispiel das KfW-Programm 262 und durch neue Förderprodukte ersetzt. Für die Förderung einer neuen Haustür gibt es aktuell folgende Möglichkeiten (Stand Januar 2025):
Programm 159 – Altersgerecht Umbauen: Hier wird ein zinsgünstiger Kredit gewährt. Neben dem Abbau von Barrieren im Eingangsbereich werden auch Maßnahmen zum Einbruchschutz gefördert, insbesondere der Einbau von Einbruch hemmenden Haus- und Nebentüren. Nähere Informationen zu den Anforderungen finden sich auf der Website der KfW.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ermöglicht die Beantragung eines Zuschusses für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (BEG EM). Gefördert werden hier maximal 20 Prozent der förderfähigen Ausgaben (15 % + 5 % Bonus bei einem sogenannten individuellen Sanierungsfahrplan), dieauf 30.000 Euro (ohne iSFP) bzw. 60.000 Euro (mit iSFP) pro Wohneinheit gedeckelt sind. Das Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 Euro brutto.

Komplettsanierung mit der KfW
Das KfW-Förderprogramm „Wohngebäude – Kredit“ kommt bei Komplettsanierungen (Programm 261) infrage. In diesem Fall müssen die energetischen Sanierungsmaßnahmen so aufeinander abgestimmt sein, dass das Gebäude im Anschluss einen KfW-Effizienzhausstandard erfüllt. Dafür ist eine umfassende Sanierungsplanung notwendig, die mit dem Energieberater aufgestellt werden kann. Die Höhe des Tilgungszuschusses hängt davon ab, welcher Effizienzhaus-Standard mit der Sanierung erreicht wird.
Die Möglichkeit der Komplettsanierung kann beim Hauskauf direkt mit in den Fokus genommen werden. So lassen sich die Fördermittel durch die KfW gleich mit in die Finanzierung des Hauses einplanen. Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien der KfW Bank gibt es unter www.kfw.de.
Steuerbonus statt Förderung
In vielen Fällen lohnt es sich, statt der Förderung auf einen Steuerbonus zu setzen. Bis zu 20 % der Sanierungskosten und 50 % der Kosten für die Energieberatung werden dann von der Steuerschuld abgezogen. Pro Wohneinheit können maximal 40.000 Euro abgesetzt werden. Die Steuerermäßigung wird auf drei Jahre nach folgendem Schlüssel verteilt:
- im 1. Kalenderjahr 7 %, bzw. maximal 14.000 Euro
- im 2. Kalenderjahr 7 % bzw. maximal 14.000 Euro
- im 3. Jahr 6 % bzw. maximal 12.000 Euro
Um den Steuerbonus zu nutzen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. So muss es sich bei den Arbeiten um energetische Sanierungsmaßnahmen handeln, das Haus muss mindestens 10 Jahre alt sein und vom Antragsteller selbst bewohnt werden. Weiterhin muss eine Fachunternehmererklärung über die Ausführung der Arbeiten nach den aktuellen technischen Anforderungen vorgelegt werden.

Immer auf dem aktuellen Stand!
Förderbedingungen und Zuschusshöhen können wechseln, deshalb sollten vor der Antragstellung die aktuellen Bedingungen des gewählten Programms geprüft werden. Grundsätzlich empfiehlt sich die Inanspruchnahme eines Beraters, die Kosten werden bei entsprechenden Voraussetzungen ebenfalls staatlich gefördert. Förderfähig sind sowohl die Beratung der Verbraucherzentrale als auch die Vor-Ort-Beratung durch einen Energieberater (Bedingung: Er muss für die Förderprogramme des Bundes registriert sein.).
Der Zuschuss wird zwar an den Energieberater gezahlt. Er ist jedoch verpflichtet, diesen mit seinem Beraterhonorar zu verrechnen.

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