Der Bauantrag für den Wintergarten
Planen Sie ein Bauprojekt, muss nach deutschem Baurecht dafür eine Genehmigung von der Behörde vorliegen. Diese wird auf Basis eines eingereichten Bauantrags erteilt. Ob für einen Wintergarten ein Bauantrag gestellt wird, bestimmen die Länder in ihren Landesbauordnungen. Hierfür gibt es unterschiedliche Regelungen: In einigen Bundesländern sind Wintergärten genehmigungsfrei, in anderen kommt es auf die Größe und die Art des Wintergartens an.
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Die Regelungen in den Bundesländern
Ein Wintergarten ist ein Anbau an ein bestehendes Gebäude mit einem großen Anteil an Glasflächen und einer Trägerkonstruktion aus Holz, Kunststoff oder Metall. In der Regel grenzt der Wintergarten mindestens mit einer Seite an ein Gebäude und wirkt sich auf dessen Wärmeschutz aus. Je nachdem, wie groß der Wintergarten ist und ob es sich um ein beheiztes oder unbeheiztes Gebäude handelt, gelten rechtlich unterschiedliche Regelungen, die auch den Bauantrag betreffen.
Genehmigungspflicht für den Wintergarten
In vielen Bundesländern ist der Bauantrag für den Wintergarten obligatorisch, das heißt, es muss auf jeden Fall ein Bauantrag gestellt werden. Dies gilt ebenso, wenn der Wintergarten gleichzeitig mit dem Neubau eines Wohnhauses geplant ist sowie bei einem nachträglichen Anbau an ein bestehendes Gebäude.
Wintergarten ohne Bauantrag bauen
Nicht zwangsläufig erforderlich ist ein Bauantrag in Brandenburg, Bremen, Rheinland-Pfalz und Thüringen. Unterschreitet der Wintergarten die Maximalgröße und ist zudem noch unbeheizt, also ein Kaltwintergarten, ist für die Errichtung keine Baugenehmigung und damit auch kein Bauantrag erforderlich.
Wo ist ein Bauantrag für einen Wintergarten erforderlich? Die Bundeländer im Überblick
Bundesland | Bauantrag Wintergarten |
---|---|
Baden-Württemberg | Ja |
Bayern | Ja |
Berlin | Ja |
Brandenburg | ab 20 m² Grundfläche und/ oder 75 m³ umbauter Raum |
Bremen | mehr als 3,50 m Tiefe und 30 m² Grundfläche |
Hamburg | Ja |
Hessen | mehr als 30 m² Grundfläche |
Mecklenburg-Vorpommern | Ja |
Niedersachsen | Ja |
Nordrhein-Westfalen | mehr als 30 m² Grundfläche |
Rheinland-Pfalz | mehr als 50 m³ umbauter Raum |
Saarland | Ja |
Sachsen-Anhalt | Ja |
Sachsen | Ja |
Schleswig-Holstein | Ja |
Thüringen | Ja |
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Wer stellt den Bauantrag für den Wintergarten?
Wird ein Bauantrag bei einer deutschen Baubehörde eingereicht, muss dieser von einer bauvorlageberechtigten Person unterzeichnet sein. Dies ist in der Regel ein Architekt oder Bauingenieur. In einigen Bundesländern gibt es auch die sogenannte „kleine Bauvorlageberechtigung“, die auch Innenarchitekten, Bautechniker und Handwerksmeister aus dem Bauhauptgewerbe erlangen können. Mit der Unterzeichnung und Einreichung des Bauantrags haftet der Planer für die Richtigkeit der gemachten Angaben und dafür, dass die Planung dem öffentlichen sowie dem Baurecht entspricht.
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Checkliste Bauantrag Wintergarten
Im ersten Schritt muss geklärt werden, ob der geplante Wintergarten verfahrensfrei, also ohne Bauantrag errichtet werden darf oder ob eine Baugenehmigung erforderlich ist. Dies hängt vom Bundesland, dem jeweiligen Bebauungsplan und der Art und Größe des Wintergartens ab. Auskunft geben die Gemeinde oder das zuständige Bauamt. Ist dies der Fall, muss folgendermaßen vorgegangen werden:
1. Bebauungsplan prüfen
Im amtlichen Bebauungsplan sind durch die Gemeinde verschiedene Festlegungen getroffen. Diese beinhalten:
- Art und Maß der Nutzung (Welche Gebäude sind in welcher Größe erlaubt?)
- Baugrenzen (In welchem Bereich darf gebaut werden)
- Grenzabstände (von anderen Gebäuden und Grundstücksgrenzen)
Die Planung für den Wintergarten muss an die Vorgaben aus dem Bebauungsplan angepasst sein. Ist kein Bebauungsplan vorhanden, gibt die bereits vorhandene Bebauung eine Orientierung, was und wie gebaut werden darf.
2. Bauantrag zusammenstellen
Sind alle wichtigen Fragen geklärt und ist die Planung für den Wintergarten abgeschlossen, kann der Bauantrag gestellt werden. Er besteht aus dem Antragsformular, einer Baubeschreibung, den Entwurfszeichnungen für den Wintergarten, einem Lageplan und eventuell weiteren Nachweisen wie Standsicherheitsnachweis und Wärmeschutznachweis. Wichtig: Der Bauantrag muss von einem bauvorlageberechtigten Planer oder Architekten unterschrieben werden.
3. Bauantrag einreichen
Der fertige Bauantrag wird bei der Behörde eingereicht, meist ist dies das Bauamt. Welche Unterlagen in welcher Form und Anzahl eingereicht werden müssen, bestimmen die Bauvorlagenverordnung und die Bauordnung des Bundeslandes.
4. Mit den Nachbarn sprechen
Mit oder besser noch vor der Einreichung des Bauantrags für den Wintergarten ist es sinnvoll, die Nachbarn mit einzubeziehen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Wintergarten nachträglich errichtet werden soll. Zwar muss der Nachbar dem Bauvorhaben nicht in jedem Fall zustimmen, dessen Wohlwollen ist jedoch hilfreich, verhindert es doch Ärger und Streit.
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