Bauantrag Wintergarten

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Der Bauantrag für den Wintergarten

Planen Sie ein Bauprojekt, muss nach deutschem Baurecht dafür eine Genehmigung von der Behörde vorliegen. Diese wird auf Basis eines eingereichten Bauantrags erteilt. Ob für einen Wintergarten ein Bauantrag gestellt wird, bestimmen die Länder in ihren Landesbauordnungen. Hierfür gibt es unterschiedliche Regelungen: In einigen Bundesländern sind Wintergärten genehmigungsfrei, in anderen kommt es auf die Größe und die Art des Wintergartens an.

Bauantrag stellen ©  blende11.photo, stock.adobe.com
Ob ein Bauantrag für den Wintergarten erforderlich ist, hängt von dessen Größe und der jeweils gültigen Landesbauordnung ab © blende11.photo, stock.adobe.com
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Die Regelungen in den Bundesländern

Ein Wintergarten ist ein Anbau an ein bestehendes Gebäude mit einem großen Anteil an Glasflächen und einer Trägerkonstruktion aus Holz, Kunststoff oder Metall. In der Regel grenzt der Wintergarten mindestens mit einer Seite an ein Gebäude und wirkt sich auf dessen Wärmeschutz aus. Je nachdem, wie groß der Wintergarten ist und ob es sich um ein beheiztes oder unbeheiztes Gebäude handelt, gelten rechtlich unterschiedliche Regelungen, die auch den Bauantrag betreffen.

Genehmigungspflicht für den Wintergarten

In vielen Bundesländern ist der Bauantrag für den Wintergarten obligatorisch, das heißt, es muss auf jeden Fall ein Bauantrag gestellt werden. Dies gilt ebenso, wenn der Wintergarten gleichzeitig mit dem Neubau eines Wohnhauses geplant ist sowie bei einem nachträglichen Anbau an ein bestehendes Gebäude.

Brauchen Sie eine Baugenehmigung? Erkundigen Sie sich
Brauchen Sie eine Baugenehmigung? Erkundigen Sie sich!

Wintergarten ohne Bauantrag bauen

Nicht zwangsläufig erforderlich ist ein Bauantrag in Brandenburg, Bremen, Rheinland-Pfalz und Thüringen. Unterschreitet der Wintergarten die Maximalgröße und ist zudem noch unbeheizt, also ein Kaltwintergarten, ist für die Errichtung keine Baugenehmigung und damit auch kein Bauantrag erforderlich.

Kleiner Wintergarten © David Hughes, stock.adobe.com
Kleine Wintergärten sind in einigen Bundesländer genehmigungs- bzw. verfahrensfrei. © David Hughes, stock.adobe.com
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Wo ist ein Bauantrag für einen Wintergarten erforderlich? Die Bundeländer im Überblick

Bundesland Bauantrag Wintergarten
Baden-Württemberg Ja
Bayern Ja
Berlin Ja
Brandenburg ab 20 m² Grundfläche und/ oder 75 m³ umbauter Raum
Bremen mehr als 3,50 m Tiefe und 30 m² Grundfläche
Hamburg Ja
Hessen mehr als 30 m² Grundfläche
Mecklenburg-Vorpommern Ja
Niedersachsen Ja
Nordrhein-Westfalen mehr als 30 m² Grundfläche
Rheinland-Pfalz mehr als 50 m³ umbauter Raum
Saarland Ja
Sachsen-Anhalt Ja
Sachsen Ja
Schleswig-Holstein Ja
Thüringen Ja
Bundes- und Ladesrecht beachten © fotomek, stock.adobe.com
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Tipp: Grundsätzlich sollte vorab immer bei der Behörde konkret nachgefragt werden, ob für den geplanten Wintergarten ein Bauantrag gestellt werden muss. Vorgaben im Bebauungsplan oder die Gemeindesatzung können von der Landesbauordnung abweichende Regelungen enthalten.

Wer stellt den Bauantrag für den Wintergarten?

Wird ein Bauantrag bei einer deutschen Baubehörde eingereicht, muss dieser von einer bauvorlageberechtigten Person unterzeichnet sein. Dies ist in der Regel ein Architekt oder Bauingenieur. In einigen Bundesländern gibt es auch die sogenannte „kleine Bauvorlageberechtigung“, die auch Innenarchitekten, Bautechniker und Handwerksmeister aus dem Bauhauptgewerbe erlangen können. Mit der Unterzeichnung und Einreichung des Bauantrags haftet der Planer für die Richtigkeit der gemachten Angaben und dafür, dass die Planung dem öffentlichen sowie dem Baurecht entspricht.

Der Baulagenberechtigte ist verantwortlich für den korrekten Plan
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Checkliste Bauantrag Wintergarten

Antrag auf Baugenehmigung nicht vergessen © nmann77, stock.adobe.com
Antrag auf Baugenehmigung nicht vergessen © nmann77, stock.adobe.com

Im ersten Schritt muss geklärt werden, ob der geplante Wintergarten verfahrensfrei, also ohne Bauantrag errichtet werden darf oder ob eine Baugenehmigung erforderlich ist. Dies hängt vom Bundesland, dem jeweiligen Bebauungsplan und der Art und Größe des Wintergartens ab. Auskunft geben die Gemeinde oder das zuständige Bauamt. Ist dies der Fall, muss folgendermaßen vorgegangen werden:

  1. Bebauungsplan prüfen

    Im amtlichen Bebauungsplan sind durch die Gemeinde verschiedene Festlegungen getroffen. Diese beinhalten

    • Art und Maß der Nutzung (Welche Gebäude sind in welcher Größe erlaubt?)
    • Baugrenzen (In welchem Bereich darf gebaut werden)
    • Grenzabstände (von anderen Gebäuden und Grundstücksgrenzen)

    Die Planung für den Wintergarten muss an die Vorgaben aus dem Bebauungsplan angepasst sein. Ist kein Bebauungsplan vorhanden, gibt die bereits vorhandene Bebauung eine Orientierung, was und wie gebaut werden darf.

    Bauzeichnung für den Wintergarten © Yvonne Bogdanski , stock.adobe.com
    Zum Bauantrag für den Wintergarten gehören unter anderem die Bauzeichnungen als Entwurfsplanung. © Yvonne Bogdanski, stock.adobe.com
  2. Bauantrag zusammenstellen

    Sind alle wichtigen Fragen geklärt und ist die Planung für den Wintergarten abgeschlossen, kann der Bauantrag gestellt werden. Er besteht aus dem Antragsformular, einer Baubeschreibung, den Entwurfszeichnungen für den Wintergarten, einem Lageplan und eventuell weiteren Nachweisen wie Standsicherheitsnachweis und Wärmeschutznachweis. Wichtig: Der Bauantrag muss von einem bauvorlageberechtigten Planer oder Architekten unterschrieben werden.

  3. Bauantrag einreichen

    Der fertige Bauantrag wird bei der Behörde eingereicht, meist ist dies das Bauamt. Welche Unterlagen in welcher Form und Anzahl eingereicht werden müssen, bestimmen die Bauvorlagenverordnung und die Bauordnung des Bundeslandes.

  4. Mit den Nachbarn sprechen

    Mit oder besser noch vor der Einreichung des Bauantrags für den Wintergarten ist es sinnvoll, die Nachbarn mit einzubeziehen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Wintergarten nachträglich errichtet werden soll. Zwar muss der Nachbar dem Bauvorhaben nicht in jedem Fall zustimmen, dessen Wohlwollen ist jedoch hilfreich, verhindert es doch Ärger und Streit.

Wintergarten: Der genehmigte Plan muss mit dem Bau-Ergebnis übereinstimmen
Wintergarten: Der genehmigte Plan muss mit dem Bau-Ergebnis übereinstimmen
Tipp: Auch wenn der Wintergarten genehmigungsfrei ist, müssen die rechtlichen Vorschriften eingehalten und die Unterlagen auf Nachfrage des Bauamts vorgelegt werden. Der Bauherr trägt dafür die Verantwortung.
Planung © Marina Lohrbach, fotolia.com
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