Wintergarten Baugenehmigung

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Baugenehmigung für Wintergärten: Grünes Licht vom Amt – erst dann geht es los

Der Bau eines Wintergartens ist eine Maßnahme, die das Gebäude grundlegend verändert. Ob für das Vorhaben eine Baugenehmigung erforderlich ist, ist Ländersache und nicht bundesweit einheitlich geregelt. Sofern der Wintergarten beim Bauordnungsamt beantragt werden muss und allen baurechtlichen Bestimmungen entspricht, wird die Behörde die Genehmigung erteilen. Bei der Prüfung des Antrags wird auch der übergeordnete Bebauungsplan berücksichtigt. Dieser Plan legt fest, welche Art der Bebauung in einem bestimmten Gebiet zulässig ist.

Planung © Marina Lohrbach, fotolia.com
Wintergarten: Gebaue Planung notwendig © Marina Lohrbach, fotolia.com
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Die notwendigen Dokumente für einen Bauantrag sind recht umfassend. Zu ihnen zählen:

  • der ausgefüllte Bauantrag – ein Formular, das es beim Amt gibt
  • eine Beschreibung des geplanten Projekts
  • Bauzeichnungen
  • Technische Nachweis zu Bauphysik und Statik
  • ein amtlicher Lageplan und ein Auszug aus dem Liegenschaftskataster

Da das Baurecht auf Länderebene organisiert wird, können je nach Bundesland möglicherweise weitere Unterlagen erforderlich sein. Die notwendigen planerischen Unterlagen werden von dem beauftragten Fachbetrieb oder dem Architekten erstellt.

Wichtig: Der Bauantrag muss von einem bauvorlageberechtigten Planer oder Architekten unterschrieben sein.

In einigen Bundesländern sind Wintergärten unter bestimmten Bedingungen genehmigungsfrei, dies ist in den jeweiligen Landesbauordnungen festgelegt. Wichtig zu wissen: Die Genehmigungs-, bzw. Verfahrensfreiheit entbindet den Bauherrn nicht von der Pflicht, alle rechtlichen Vorschriften und bautechnische Regelungen einzuhalten.

Tipp: Relevant für die Frage der Genehmigungspflicht ist die Grundfläche, in einigen Bundesländern wie zum Beispiel Brandenburg sind Wintergärten genehmigungsfrei, wenn sie unbeheizt sind und vorwiegend zum Unterstellen von kälteempfindlichen Pflanzen im Winter genutzt werden.
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Baugenehmigung ist bindend

Ist die Baugenehmigung erteilt, kann es mit den Arbeiten losgehen. Dabei ist es wichtig, dass die Baumaßnahme auch in der Form ausgeführt wird, wie sie in der Planung genehmigt wurde. Weicht das Bauwerk nach der Fertigstellung von der Planung ab, dann muss eine nachträgliche Baugenehmigung beantragt werden. Wenn diese nicht erteilt wird, steht im schlimmsten Fall der Rückbau des gerade fertig gestellten Bauwerks an.

Wintergarten: Der genehmigte Plan muss mit dem Bau-Ergebnis übereinstimmen
Wintergarten: Der genehmigte Plan muss mit dem Bau-Ergebnis übereinstimmen

Allerdings ist nicht zu erwarten, dass ein Fachbetrieb bei der Bauausführung ohne weiteres von der Planung abweicht – immerhin spiegelt sie die im Dialog entwickelten Wünsche der Bauherren wider. Kommt es allerdings dazu, dass sich an den Wünschen noch Änderungen ergeben und der Fachbetrieb diese umsetzt, sollte das Bauordnungsamt ebenfalls direkt darüber informiert werden.

Nachbarschaftsrecht berücksichtigen

Rechtliche Rahmenbedingungen © vege, fotolia.com
Nachbarschaftsrecht beachten © vege, fotolia.com

Um eine Baugenehmigung erteilt zu bekommen, muss auch das Nachbarschaftsrecht eingehalten werden. Es regelt unter anderem die Abstände, die ein Bauwerk zum Nachbargrundstück einhalten muss. Soll der Wintergarten genau auf der Grundstücksgrenze seinen Platz finden, muss der Nachbar dem schriftlich zustimmen. Diese Zustimmung ist dem Bauantrag beizulegen.

Was kostet die Baugenehmigung für den Wintergarten?

Die Kosten für eine Baugenehmigung können inklusive der Kosten für den Architekten bzw. Planer grob mit 0,5 % der Bausumme angesetzt werden, die genauen Kosten richten sich nach der Gebührenordnung, häufig ist eine Mindestgebühr von 100 bis 200 Euro festgesetzt. Muss der Antrag wegen unvollständiger Unterlagen erneut geprüft werden, kostet dies extra.

Für die Grobeinschätzung der Genehmigungskosten kann folgende Formel angewandt werden: Bauwert/ m³ x umbauter Raum (in m³)

Müssen zusätzliche Maßnahmen wie das Fällen von Bäumen genehmigt werden oder weitere Behörden in das Genehmigungsverfahren mit einbezogen werden, kostet dies extra. Die genauen Genehmigungskosten richten sich nach den jeweiligen Landesgebührenordnungen und danach, ob es sich um ein reguläres oder ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren handelt.

Tipp: Wird der Wintergarten zusammen mit einem Neubau errichtet, können für die Genehmigungskosten etwa 10 % der Gesamtkosten für die Baugenehmigung kalkuliert werden.
Bundes- und Ladesrecht beachten © fotomek, stock.adobe.com
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