Wintergarten oder Glashaus – Gemeinsamkeiten und Unterschiede
Der Unterschied zwischen Wintergarten und Glashaus liegt in erster Linie in der Konstruktion und Wärmedämmung. Beheizte Wintergärten sind das komplette Jahr über nutzbar, während ein Glashaus als Kaltwintergarten die Freiluftphase verlängert oder als Gewächshaus genutzt wird.

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Der Wohnwintergarten – Nutzung zu allen Jahreszeiten
Ein Warm- oder Wohnwintergarten stellt eine echte Erweiterung des Wohnraums dar, durch eine gute Dämmung und den Einbau einer Heizung kann der Wintergarten das ganze Jahr über genutzt werden. Im Rahmen der Baugenehmigung muss nicht nur die Konstruktion und deren Standsicherheit nachgewiesen werden, auch energetische Nachweise sind nötig. Die Anforderungen entsprechen je nach Konstruktion und Anbindung an das Gebäude denen des restlichen Wohnhauses. Um die Dichtheit des Wintergartens abzusichern, benötigt er ein gedämmtes Fundament sowie gedämmte Glasprofile mit einem hohen Dichtungsniveau. Als Heizung kommt wahlweise ein Anschluss an die Zentralheizung des Hauses in Frage, reicht deren Kapazität nicht aus, ist der Einbau einer zusätzlichen Heizung erforderlich. Besonders effektiv arbeiten im Wintergarten Fußbodenheizungen in Verbindung mit einer Unterflurheizung, als Zusatzheizung für besonders kalte Tage kann ein Kaminofen miteingeplant werden.

Das Glashaus – kein vollwertiger Wohnraum

Ebenso wie der Wintergarten besteht auch das Glashaus aus einer Grundkonstruktion als Tragwerk, die mit Glasflächen ausgefüllt ist. Im Grunde genommen handelt es sich dabei um einen überdachten Terrassenbereich mit Glaswänden oder variablen Schiebeelementen aus Glas. Durch den Windschutz und die solaren Wärmegewinne verlängert die Konstruktion die Nutzungszeit der Terrasse. Fehlt in der kalten Jahreszeit die Sonne oder liegen Minustemperaturen an, ist das Glashaus jedoch nicht mehr als echter beheizter Wohnraum nutzbar. Trotz der vergleichsweise einfachen Konstruktion und der fehlenden Wärmedämmung kann das Glashaus die Energiebilanz des Hauses verbessern, denn er dient in der kalten Jahreszeit als Klimapuffer zwischen Außenbereich und Wohnraum.

Für ein Glashaus – auch als Kaltwintergarten bezeichnet – müssen keine energetischen Vorgaben eingehalten werden, im Rahmen der Baugenehmigung muss lediglich die Standsicherheit der Konstruktion erbracht werden, Nachweise zur Energieeffizienz sind nicht erforderlich. Die Kosten sind deutlich geringer als beim Wohnwintergarten, ein Vorteil ist der hohe Anteil an Glasflächen, der für Transparenz und Licht sorgt.


Wohnwintergarten
Der Wohnwintergarten – Wohnraum mit natürlichem Flair Während der Kaltwintergarten eher einer Terrasse ähnelt, liegt der Wohnwintergarten – wie sein… weiterlesen
