Wintergarten und Denkmalschutz

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Wintergarten und Denkmalschutz

Die Sanierung eines Wohngebäudes mit Denkmalschutzstatus ist anspruchsvoll und häufig keine leichte Aufgabe. Dies gilt insbesondere, wenn ein Wintergarten als zusätzlicher Wohnraum geplant ist. Auf jeden Fall wichtig: Der Anbau muss vorab mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt werden.

Fachwerkhaus mit Holzfenstern © Bauherren-Schutzbund e.V.
Fachwerkhaus mit Holzfenstern unter Denkmalschutz © Bauherren-Schutzbund e.V.
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Einzeldenkmal oder Ensembleschutz?

Steht ein Gebäude unter Denkmalschutz, dann deshalb, weil entweder das gesamte Gebäude oder einzelne Bauteile wie zum Beispiel die Fassade oder das Treppenhaus geschützt sind. Zählt das Haus als Einzeldenkmal, dessen Erhalt aufgrund baulicher oder geschichtlicher Bedeutung als hoch eingeschätzt wird, darf die Bausubstanz nicht verändert werden. Dies gilt auch für die Umgebung des Hauses, also den Garten bzw. geplante Anbauten wie den Wintergarten.

Denkmalschutz © DOC RABE MEDIA, stock.adobe.com
Die Denkmalschutzbehörde entscheidet was erlaubt ist und was nicht © DOC RABE MEDIA, stock.adobe.com

Gute Chancen, die Genehmigung für einen Wintergarten zu erhalten besteht dann, wenn es sich um einen Ensembleschutz handelt. Dann ist zum Beispiel die zur Straße hin sichtbare Fassade geschützt und muss erhalten bleiben, um das Stadtbild zu schützen. Die Rückseite des Gebäudes kann in solchen Fällen in der Regel freier gestaltet werden.

Tipp: Auch beim Ensembleschutz, der grundsätzlich den Anbau eines Wintergartens möglich macht, muss beachtet werden, dass nicht eventuelle Einzeldenkmäler in der Umgebung optisch beeinträchtigt werden (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24.09.2015 – Az: 6 N 74.15, IBR 2016, 41).
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Rücksprache mit der Denkmalschutzbehörde halten

Abstimmung beim Denkmalschutz notwendig
Abstimmung beim Denkmalschutz notwendig

Bei Baumaßnahmen an denkmalgeschützten Gebäuden ist auf jeden Fall eine enge Zusammenarbeit mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde erforderlich. Diese verläuft grundsätzlich in folgenden Schritten:

  • Beratungsgespräch mit der Behörde zu den geplanten Baumaßnahmen
  • Entwicklung eines Gesamtkonzeptes oder einer Planung für die Einzelmaßnahme, in diesem Fall also den Wintergarten
  • Abstimmung der Planung mit der Denkmalschutzbehörde
  • Bauantrag stellen
  • Ausführung des Wintergartenbaus unter der Aufsicht der Behörde
Tipp: Wie sehr das Denkmalamt Einfluss nimmt und wie streng die Einschränkungen sind, hängt auch von der Behörde selbst sowie vom zuständigen Sachbearbeiter ab.

Erst bauen, dann fragen?

Auf jeden Fall abzuraten ist davon, an ein denkmalgeschütztes Gebäude einen Wintergarten ohne vorherige Genehmigung durch das Bauamt bzw. die Denkmalschutzbehörde zu errichten. Dies gilt auch, wenn der Wintergarten uneinsehbar (zum Beispiel an der Hausrückseite errichtet ist) und die Denkmalwürdigkeit nicht beeinträchtigt.

Farbenwahl © djama, fotolia.com
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