Wintergarten: Brauche ich eine Baugenehmigung

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Wintergarten: Brauche ich eine Baugenehmigung?

Der Bau eines Wintergartens ist eine größere Veränderung am Gebäude. Unter anderem verändert sich die Wohnfläche. Darüber hinaus müssen gesetzliche und baurechtliche Bestimmungen und Vorgaben erfüllt werden, beispielsweise in Bezug auf die Statik oder auch auf den Brandschutz. Für den Bau eines Wintergartens ist daher in vielen Fällen eine Baugenehmigung notwendig, die beim örtlichen Bauordnungsamt beantragt werden kann. Welche Anforderungen die jeweilige Kommune dabei stellt, kann von Bundesland zu Bundesland variieren, denn Baurecht ist Ländersache. Daher ist es von Vorteil, sich frühzeitig beim Bauamt zu informieren.

Brauchen Sie eine Baugenehmigung? Erkundigen Sie sich
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Tipp: Auch wenn Wintergärten in einigen Bundesländern genehmigungsfrei errichtet werden können, müssen die öffentlich-rechtlichen sowie baurechtlichen Vorgaben eingehalten werden.
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Neben der Baugenehmigung muss selbstverständlich sichergestellt werden, dass auch alle weiteren rechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Dazu zählen zum Beispiel die Abstandsflächen, die im Nachbarschaftsrecht definiert sind und die eingehalten werden müssen. Soll der Wintergarten bis an die Grundstücksgrenze heranreichen, muss der Nachbar dazu schriftlich seine Zustimmung geben, bzw. müssen Bebauungsplan und Bausituation eine Grenzbebauung zulassen.

Tipp: Fachbetriebe und Planer kennen die aktuellen rechtlichen Vorgaben und leiten die nötigen Schritte ein.
Wintergarten: Der genehmigte Plan muss mit dem Bau-Ergebnis übereinstimmen
Wintergarten: Der genehmigte Plan muss mit dem Bau-Ergebnis übereinstimmen

Die rechtlichen Grundlagen sind etwas, das Bauherren keinesfalls auf die leichte Schulter nehmen sollten. Denn weicht das fertig gestellte Bauwerk zu sehr von der genehmigten Planung ab oder fehlt am Ende die Zustimmung eines Nachbarn, kann es passieren, dass der Wintergarten wieder abgerissen werden muss. Wer also von Anfang an die rechtliche Seite im Blick hat, kann sich im Fall der Fälle viel Ärger und Kosten ersparen.

Tipp: Weitere Informationen erhalten Sie im Kapitel Wintergarten Planung
Bundes- und Ladesrecht beachten © fotomek, stock.adobe.com
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