Versicherung bei Glasbruch

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Glasbruch kommt plötzlich: Mit der richtigen Versicherung kann der Schaden am Fenster sorgenfrei verkraftet und schnell reguliert werden

Meist unerwartet und doch relativ häufig zerbersten Fenster. Dafür muss nicht einmal ein Unwetter wüten, oft reicht eine kleine Unachtsamkeit oder ein übermütiges Ballspiel der Kinder – ein Schaden an einer Fensterscheibe ist so schnell passiert wie ärgerlich. Damit einem unglücklichen Versehen kein teures Nachspiel folgt, lohnt sich eine entsprechende Versicherung. Damit im Unglücksfall der Schaden bezahlt wird, gilt es, vor der Schadensmeldung die Art der vorhandenen Versicherungen genau zu prüfen.

Beratung bei Versicherung oder Hauskauf © Robert Kneschke, stock.adobe.com
Prüfen Sie Ihre Hausrat- und Gebäudeversicherung, ob Glasbruch abgedeckt ist © Robert Kneschke, stock.adobe.com
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Prinzipiell gilt: Ist der Schadensfall eingetreten, ist unverzüglich die Versicherung darüber zu informieren, wie das Unglück zustande kam und welches Ausmaß und Folgen es hat.

Zudem sind Versicherungsnehmer generell laut den meisten Verträgen verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten. So kann das bei einem zerbrochenen Fenster bedeuten, die Scherben unverzüglich aufzufegen, damit sich nicht noch zusätzlich jemand daran verletzen kann.

Die wichtigsten Schritte nach dem Unglück:

  • Versicherung informieren, oft reicht ein Anruf.
  • Schaden dokumentieren, etwa durch Fotos.
  • Reparaturen nur in Abstimmung mit dem Versicherer erledigen.
  • Schriftverkehr zum Schaden ggf. sammeln und an die Versicherung weiterleiten.
Der Tipp: Mieter sind bei unverschuldeten Schäden nicht für die Regulierung zuständig, sollten den Vermieter sofort informieren und nur nach Rücksprache einen Fensterbauer beauftragen.

Sichere Möglichkeit: Glasbruch extra versichern

Je nachdem, auf welche Art die Fensterscheibe zu Bruch gegangen ist, greift jeweils die zuständige Versicherung. Glasbruch ist allerdings nicht durch jede Versicherungs-Police abgedeckt. In manchen Fällen lohnt es sich, nach Rücksprache mit der Versicherung, auch eine spezielle Versicherung dafür abzuschließen.

Glasbruch © Stocksolutions, stock.adobe.com
Glasbruch © Stocksolutions, stock.adobe.com

Besonders wenn im Gebäude große Glasflächen verbaut oder aufwändig und kostspielig zu reparierende Fenster und Möbel wie gläserne Vitrinen vorhanden sind, sollte eine separate Versicherung für Schäden an Glas in Betracht gezogen werden. Damit sind meist zudem Kosten abgesichert, die über die kaputt gegangene Glasfläche hinausgehen – wie eine Notverglasung, Gerüste, Hebebühnen und allgemein die Dienstleistungen der Handwerker.

Im Regelfall greifen bei einem kleinen Schaden wie einer zerbrochenen Fensterscheibe aber auch die gängigen Versicherungen, über die Hausbesitzer und Mieter verfügen. Hier die wichtigsten Versicherungen im Überblick, die je nach Art des Schadens für die Regulierung in Frage kommen.

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Wohngebäudeversicherung

Gebäudeversicherung © Doc Rabe Media, stock.adobe.com
Wohngebäudeversicherung © Doc Rabe Media, stock.adobe.com


Wenn ein Sturm wütet und herumfliegende Äste Fensterscheiben kaputt machen, dann greift die Wohngebäudeversicherung. Die freiwillige Versicherung erstattet die Kosten für Schäden, die durch unkalkulierbare Gefahren wie Feuer, Hagel, Sturm oder Leitungswasser an Fensterscheiben entstanden sind. Zu den Leistungen der empfehlenswerten Versicherung gehört im Extremfall auch die Übernahme der Kosten für den Abbruch des Gebäudes.

Für eine gute Einbruchhemmung benötigt ein Stulpfenster eine Pilzkopfzapfen-Verriegelung sowie eine Sicherheitsverglasung © Rainer Fuhrmann, stock.adobe.com
Wird durch Einbruch das Fenster beschädigt dann zahlt in der Regel die Wohngebäudeversicherung © Rainer Fuhrmann, stock.adobe.com

Die Wohngebäudeversicherung bezahlt die Schäden, die durch die versicherten Gefahren an allen mit dem Gebäude verbundenen Teilen entstanden sind – wie eben auch den Fenstern. Haben Sturm, Blitzeinschlag oder Hagel das Fenster zerstört, zahlt die Wohngebäudeversicherung den Widerbeschaffungswert.

Versicherte sollten in ihrer Wohngebäudepolice auf das Thema Gefahrerhöhung achten. Konkret bedeutet das, dass die Versicherung über Ausnahmesituationen – wie vorübergehender Leerstand oder der Einzug eines Gewerbes – Bescheid wissen muss, um den Versicherungsschutz zu erhalten.

Der Tipp: Schäden durch Naturkatastrophen sind nicht Teil der Wohngebäudeversicherung. Um hier abgesichert zu sein, empfiehlt sich die Kombination mit einer Elementarschadenversicherung, auch Naturgefahrenversicherung genannt.

Mehr als kaputte Fenster möglich: Haus komplett absichern
Hausbesitzer sollten neben den vorgeschriebenen immer auch die optionalen Versicherungen prüfen – um abgesichert zu sein, wenn einmal mehr zu Bruch gehen sollte als eine Fensterscheibe. So sind laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft nur 41 Prozent auch gegen Naturgefahren wie Starkregen und Hochwasser abgesichert, die 2017 immerhin rund 300 Millionen Euro Schäden anrichteten. Zum Vergleich: 93 Prozent der Hausbesitzer sind gegen Sturm- und Hagelschäden versichert.

Hausratversicherung

Hausratversicherung © Doc Rabe Media, stock.adobe.com
Hausratversicherung © Doc Rabe Media, stock.adobe.com


Schützen, was sich im Gebäude befindet: Prinzipiell ist der komplette Hausrat, also das bewegliche Eigentum von Möbeln bis zum Tierfutter, über die Hausratversicherung abgesichert. Der Versicherungsschutz betrifft aber nicht primär die Fenster.

Dennoch kann die Hausratversicherung zur Regulierung des Schadens in Frage kommen. Jedoch werden Wiederbeschaffungswert und Reparaturkosten nur in den Fällen übernommen, in denen der Glasbruch durch einen Einbruch oder anschließenden Vandalismus entstanden ist. Bei einem Umzug zieht die Hausratpolice übrigens mit um. Für ganze acht Wochen gilt der Versicherungsschutz für die alte und die neue Wohnung.

Der Tipp: Versicherungssumme stets dem aktuellen Wert des Hausrats anpassen und Anschaffungen gegebenenfalls melden.

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Privat-Haftpflichtversicherung

Haftpflichtversicherung © Doc Rabe Media, stock.adobe.com
Haftpflichtversicherung © Doc Rabe Media, stock.adobe.com


Die Haftpflicht ist wohl die wichtigste Versicherung in Deutschland. Denn aus welchen Gründen auch immer der Schaden wie ein zerbrochenes Fenster entsteht: Der Verursacher steht dafür ein und ist dem Geschädigten gegenüber vollständig haftbar. Damit dieser im schlimmsten Fall nicht sein gesamtes Vermögen riskiert, versichert die Privat-Haftpflicht dieses finanzielle Risiko und schützt vor Schadenersatzansprüchen.

Sie übernimmt – auch durch Fahrlässigkeit entstandene – Sachschäden sowie Vermögens- und Personenschäden.

Hat also der Versicherungsnehmer oder jemand aus seiner Familie beispielsweise unachtsam ein Fenster zerbrochen, greift die Haftpflichtversicherung. Da Kinder bis sieben Jahre deliktunfähig sind, haften die Eltern in diesem Fall für entstandene Schäden. Die Versicherung übernimmt die Kosten lediglich bei einer Verletzung der elterlichen Aufsichtspflicht. In durch die Police abgedeckten Fällen übernimmt die Privat-Haftpflichtversicherung die Kosten der Reparatur und steht auch für Folgeschäden wie einen Nutzungsausfall ein.

Ein weiterer Vorteil der Haftpflichtversicherung ist sozusagen passiver Rechtsschutz, denn sie wehrt auch unbegründete Schadenersatzansprüche ab. Kommt es trotz unberechtigtem Anspruch auf Schadenersatz zu einem Prozess, trägt der Haftpflichtversicherer die Kosten.

Der Tipp: Unbedingt auf die Vereinbarung ausreichend hoher Versicherungssummen bei Abschluss der Haftpflichtversicherung achten.
Einbruch über das Fenster © Robert Kneschke, stock.adobe.com
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Fazit

Jeder Hausbesitzer wünscht sich umfassenden Schutz seines Eigentums. Sollte ein kleiner Schaden wie eine gebrochene Fensterscheibe eintreten, regulieren die Versicherungen genauso verlässlich wie bei einem verheerenden Ausmaß an Zerstörung. Es lohnt sich, nicht an der Sicherheit zu sparen und die jeweiligen Versicherungspolicen vor Abschluss genau zu prüfen. Wenn klar ist, welche Schäden jeweils abgesichert sind, kann ein möglicher Schaden zur Zufriedenheit reguliert werden – ob er katastrophale Auswirkungen hat oder schnell und einfach durch den Glaser behoben werden kann.

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