Hoher Wärmeschutz für energieeffiziente Häuser
Eine der wichtigsten Funktionen, die ein Fenster heutzutage aufweisen muss, ist ein besonders hoher Wärmeschutz. Denn durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurden die energetischen Anforderungen an ein neu gebautes oder modernisiertes Gebäude Zug um Zug immer weiter erhöht, sodass heute alle Bauteile – ob Wand, Dach, Keller oder eben Fenster – beste Werte im Bereich der Energieeffizienz aufweisen müssen. Die Bundesregierung verfolgt dabei das Ziel, dass der Gebäudebestand in Deutschland bis zum Jahr 2050 nahezu klimaneutral ist. Dazu sind enorme Energieeinsparungen notwendig.
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Die Bemessung des Wärmeschutzes von Fenstern
Der Wärmeschutzstandard von Fenstern entsteht aus dem Zusammenspiel aller Bestandteile des Bauelements:
- Verglasung
- Rahmen
- Dichtung
Bei den Wärmedämmwerten werden drei unterschiedliche Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) unterschieden:
- Der Ug-Wert: Dieser Wert gibt den Wärmedurchgangskoeffizienten der Verglasung an, abgeleitet von dem englischen Begriff „glass“
- Der Uf-Wert: Dieser Wert gibt den Wärmedurchgangskoeffizienten des Rahmens an, abgeleitet von dem englischen Begriff „frame“
- Der Uw-Wert: Dieser Wert gibt den Wärmedurchgangskoeffizienten des kompletten Fensters an, abgeleitet vom englischen Begriff „window“
Um eine hohe Energieeffizienz zu bieten, muss das Fenster einen möglichst niedrigen Uw-Wert aufweisen
Das Gebäude-Energie-Gesetz – klare Vorgaben für Neubau und Modernisierung
Während die Wahl des Einbruchs- und des Schallschutzes bei einem Fenster ganz im Ermessen des Hauseigentümers liegt, muss er sich beim Wärmeschutz an genaue gesetzliche Vorgaben halten. Diese leiten sich von den Klimaschutzzielen ab, die sich die Bundesregierung gesetzt hat, und sind in dem Gebäude-Energie-Gesetz beschrieben. Die Einhaltung der vorgegebenen Grenzwerte ist dabei nicht allein für die Erfüllung der gesetzlichen Verordnung notwendig, sondern entscheidet ebenso darüber, ob für den Fenstertausch staatliche Fördermittel genutzt werden können.
Die Vorgaben des GEG für den U-Wert sind beim Neubau von Wohngebäuden mit Innentemperaturen von mehr als 19 Grad Celsius:
- Fenster und Fenstertüren: 1,3 W/(m²K)
- Dachflächenfenster: 1,4 W/(m²K)
Bei der Modernisierung gibt es einen zusätzlichen Wert für den Austausch von Verglasungen. Die Vorgaben für die verschiedenen Bereiche sind:
- Fenster und Fenstertüren: 2,0 W/(m²K)
- Dachflächenfenster: 1,4 W/(m²K)
- Verglasungen: 1,1 W/(m²K)
Durch diese Vorgaben lassen sich im Neubau sehr niedrige Betriebskosten gewährleisten und bei einer Modernisierung die Kosten für Heizwärme deutlich senken.