Wintergarten vom Fachbetrieb erstellen lassen

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Wintergarten vom Fachbetrieb erstellen lassen: Darauf müssen Sie achten!

Hochwertige Wohnwintergärten, vom Fachbetrieb erstellt, bieten zusätzlichen Wohnraum mit viel Licht und Sonne. Damit die Übergangszone zwischen Wohnhaus und Garten für lange Zeit die Wohnqualität verbessert, sollte sowohl bei der Auswahl des Wintergartenherstellers wie auch vor, während und nach der Bauphase auf verschiedene Punkte geachtet werden.

Wintergarten Außenansicht © Jechnerer GmbH
Wintergarten Außenansicht © Jechnerer GmbH
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Den richtigen Wintergartenhersteller auswählen

Im ersten Schritt muss der richtige Wintergartenhersteller gefunden werden, der die eigenen Vorstellungen fachgerecht, termingetreu und mängelfrei umsetzt. Bei der Auswahl sind auf entsprechende Referenzen zu achten wie zum Beispiel Bewertungen im Internet, die Mitgliedschaft im Bundesverband Wintergarten e.V., Gütesiegel oder Empfehlungen aus dem Freundes- und Bekanntenkreis. Ideal ist es, wenn der Hersteller über eine Musterausstellung verfügt und die einzelnen Modelle begutachtet werden können. Vor einer Entscheidung sollte der Hersteller die folgenden Fragen zufriedenstellend beantworten können:

  • Bietet der Wintergartenhersteller einen Vor-Ort-Termin noch vor dem Kauf des Wintergartens sowie eine umfassende Beratung?
  • Liefert der Fachbetrieb umfassende Informationen zu Bauweise, Materialien und Produkteigenschaften?
  • Umfassen die Leistungen den gesamten Planungsprozess wie auch die Unterstützung beim Bauantrag?
  • Werden im Angebot alle Kosten transparent und nachvollziehbar aufgeführt?
  • Welche Garantiebedingungen bietet der Wintergartenhersteller?
  • Wird ein Festpreis angeboten?

Fachbetrieb Wintergarten: Ein Ansprechpartner für alle Probleme
Fachbetrieb Wintergarten: Ein Ansprechpartner für alle Probleme

Vor der Entscheidung für einen Anbieter empfiehlt sich ein Vergleich der eingeholten Angebote auf Vollständigkeit und natürlich auch hinsichtlich des Angebotspreises.

Tipp: Der günstigste Anbieter ist nicht immer die wirtschaftlichste Variante. Oft verstecken sich bei besonders günstigen Angeboten zusätzliche Kosten wie zum Beispiel für die Lieferung oder die Montage des Wintergartens.
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Die Planungsphase – enge Zusammenarbeit mit dem Hersteller ist wichtig!

Die Planung des Wintergartens sollte der Fachbetrieb in enger Zusammenarbeit mit dem Bauherrn und anderen Baubeteiligten wie zum Beispiel dem Elektriker oder dem Heizungsbauer vornehmen und dabei auch auf unrealistische Vorstellungen ehrlich hinweisen. Ideal ist es, wenn dem Hersteller alle eigenen Pläne und Wünsche hinsichtlich Ausrichtung, Konstruktionsmaterial, Form und Ausstattung des Wintergartens vorgelegt werden. Je detaillierter die eigenen Vorstellungen, umso mehr entspricht das Endprodukt auch den Wünschen. Im Verlauf der Planungsphase sollten wichtige Punkte wie Lieferzeit, Aufstellungstermin und Bauzeit besprochen werden. Ganz entscheidend ist, dass bei der Planung auch die vorhandene Bausubstanz berücksichtigt wird. Diese spielt in optischer Hinsicht, aber auch in Bezug auf die nötigen Vorarbeiten und den Anschluss an das Gebäude eine wichtige Rolle.

Wie soll der Wintergarten genutzt werden?
Wie soll der Wintergarten genutzt werden?

Bevor der Wintergarten beim Hersteller in die Produktion geht, sollten Auftraggeber alle Pläne und eingereichten Unterlagen gründlich daraufhin prüfen, ob die eigenen Wünsche entsprechend umgesetzt sind. Erst dann sollte die Freigabe erfolgen.

Tipp: Wird der Wintergarten im Zusammenhang mit einem Neubau geplant, müssen Architekt, weitere Gewerke und Wintergartenhersteller eng zusammenarbeiten und sich hinsichtlich der Schnittstellen und Baukoordination absprechen.
Planung © Marina Lohrbach, fotolia.com
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Die Bauphase – Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!

Liegt die Baugenehmigung vor, ist der Wintergarten produziert und das Fundament errichtet und ausgehärtet, kann die Montage erfolgen. Auch wenn seriöse Fachbetriebe hier viel Erfahrung mitbringen, empfiehlt sich auch in dieser Zeit eine enge Zusammenarbeit sowie eine regelmäßige Kontrolle des Baufortschritts. Gibt es Unstimmigkeiten, kann rechtzeitig eingegriffen werden, ist der Wintergarten erst einmal erstellt, ist die Beseitigung von Fehlern meist deutlich aufwändiger.

Wintergarten Montage © GLALUM Glas + Aluminium GmbH
Wintergarten Montage © GLALUM Glas + Aluminium GmbH

Ein Bauleiter vor Ort oder regelmäßige Besuche des erfahrenen Bauherrn sind in dieser Zeit empfehlenswert. Wird ein kompletter Neubau erstellt, kann der dafür zuständige Bauleiter sich auch um die fachgerechte und plankonforme Erstellung des Wintergartens kümmern, die Gewerke aufeinander abstimmen und bei eventuell auftretenden Fehlern oder Problemen frühzeitig einschreiten.

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Nach der Bauphase – Abnahme und Gewährleistung

Ist der Wintergarten montiert und bezugsfertig, erfolgt die Abnahme des Projektes. Diese kann durch den Bauherrn selbst erfolgen, sinnvoller ist es jedoch, eine fachkundige Person hinzuzuziehen. Nur dann, wenn alle Arbeiten mängelfrei und fachgerecht erledigt sind, erfolgt die schriftliche Abnahme durch den Bauherrn oder einen beauftragten Bauleiter. Bei der Abnahme selbst sollten alle Bauteile auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft werden, eventuelle Mängel müssen im Abnahmeprotokoll schriftlich festgehalten werden.

Kommt es zu berechtigten Reklamationen und Fehlern, die in seiner Verantwortung liegen, muss der Hersteller nachbessern. Wird der fertige Wintergarten abgenommen, wird die Bezahlung fällig, dabei ist zu beachten, dass kleinere Mängel nicht zur Verweigerung der Zahlung berechtigen. Weiterhin hat die Abnahme folgende Rechtsfolgen:

  • Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über und er ist dafür verantwortlich, den Wintergarten selbst zu versichern.
  • Die Beweislast für Mängel kehrt sich um, das heißt, dass bei später entdeckten Mängeln der Bauherr beweisen muss, dass diese in der Verantwortung des Wintergartenherstellers liegen.
  • Die Gewährleistungsfrist nach § 634 a, Abs. 1, Nr. 2 BGB beginnt.
Die verschiedenen Bauabnahmen
Die verschiedenen Bauabnahmen
Tipp: Kommt es bei der Abnahme zu Problemen und Unstimmigkeiten oder erkennt der Wintergartenhersteller die gefundenen Mängel nicht an, dann kann ein hinzugezogener Sachverständiger zur Klärung beitragen.

Mit der Abnahme beginnt die Garantie- und Gewährleistungsfrist. Die Garantie enthält das Versprechen, dass in einem bestimmten Zeitraum auftretende Mängel, die vom Hersteller benannt wurden, kostenfrei beseitigt werden. Mit der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung steht der Hersteller dafür ein, dass der Wintergarten den baurechtlichen und technischen Vorschriften entspricht. Ein Gewährleistungsmangel liegt nur dann vor, wenn die Ursache für den Mangel bereits zum Zeitpunkt der Abnahme vorliegt. Dass dies so ist, muss allerdings der Bauherr beweisen.

Tipp: Um die Gewährleistungspflicht nicht zu gefährden, muss der Hersteller die Chance bekommen, den Mangel zu beseitigen. Der Bauherr darf also kein anderes Unternehmen beauftragen und die Kosten dem Wintergartenbauer in Rechnung stellen.
Wintergarten mit Kaminofen © SyB, stock.adobe.com
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