Wintergarten und Gebäudeenergiegesetz

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Wintergarten: Wer Großes plant muss Neubaustandards einhalten

Ein Wintergarten ist eine Erweiterung des Wohnraums. So kann es sein, dass für ihn energetische Richtwerte eingehalten werden müssen, die früher über die Energieeinsparverordnung (EnEV) und seit 01. November 2020 über das Gebäudeenergiegesetz (GEG) geregelt sind. Die gute Nachricht: Die Gesetzeslage bietet zahlreiche Ausnahmen, sodass der überwiegende Teil der Wintergärten, die im privaten Bereich nachträglich errichtet werden, keine allzu hohen Auflagen erfüllen müssen. Meist bleibt es bei Grenzwerten für den zulässigen Wärmeverlust, wie sie auch von neuen Fenstern oder Türen verlangt werden.

Energieeffizienz © Doc Rabe, fotolia.com
Energieeffizienz spielt auch bei Wintergärten eine wichtige Rolle © Doc Rabe, fotolia.com
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Das neue GEG in Kürze

Das Gebäudeenergiegesetz hat zum 01. November 2020 die bis dahin geltende Energieeinsparverordnung (EnEV) sowie das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEWärmeG) abgelöst, um die Gesetzeslage zu vereinfachen. In die aktuelle Fassung wurden die energetischen Vorgaben für Gebäude und auch Wintergärten unverändert übernommen, die Anforderungen an Primärenergiebedarf und Wärmeschutz entsprechen der letzten aktuellen Fassung der EnEV aus dem Jahr 2016. Ob ein Bauprojekt bereits unter das neue Gesetz fällt, hängt vom Zeitpunkt des Bauantrags ab. Liegt dieser vor dem 01. November 2020, fällt das Gebäude noch unter die alte Gesetzeslage. Für genehmigungsfreie Objekte zählt der Zeitpunkt des Baubeginns: Ab 01. November 2020 müssen dann die Regelungen aus dem GEG zugrunde gelegt werden.

Die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetz müssen beachtet werdem
Die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetz z.B. zum Wärmeschutz müssen beachtet werdem
Tipp: Neu im GEG ist die Pflicht zu einem Beratungsgespräch, die unter Umständen auch für den Bau eines neuen Wintergartens zutreffen kann. Der Wintergartenbauer muss bei der Angebotsabgabe schriftlich darauf hinweisen.

Anforderungen von gering bis streng: Welche Wintergärten fallen unter das GEG?

Wintergarten: GEG Bestimmungen beachten
Wintergarten: GEG Bestimmungen beachten

Besonders einfach hat es, wer einen Kaltwintergarten oder einen Wintergarten, der nicht dauerhaft beheizt wird, plant. Denn in diesen Fällen werden keine besonderen Anforderungen an die Glasanbauten gestellt. Die Ausnahmeregelungen sind:

  • Keine Beheizung oder Beheizung auf weniger als 12 Grad Celsius
  • Beheizung in einem Zeitraum von weniger als vier Monaten im Jahr
  • Beheizung für eine begrenzte Nutzungsdauer pro Jahr. In diesem Fall muss der Energieverbrauch weniger als ein Viertel der Summe betragen, die bei einer durchgehenden Beheizung zu erwarten wäre.
  • Wintergärten mit einer Nutzfläche unter 15 m²

Doch auch wer einen Wohnwintergarten – also einen ganzjährigen beheizten Anbau – errichtet, wird von den strengen Neubaustandards weitgehend verschont. Hier kommt es auf die Fläche und den Anschluss an das Heizsystem an. So sind die Vorgaben aus dem Gebäudeenergiegesetz bei Wintergärten durch Bauteile, die einen ausreichenden Wärmeschutz und eine ausreichende Luftdichtheit aufweisen, dann erfüllt, wenn:

  • die Fläche des Wintergartens weniger als 50 Quadratmeter beträgt
  • die Beheizung über das bestehende Heizsystem erfolgt und kein neuer Heizkessel eingebaut werden muss
Wintergarten: Die Größe spielt bei dem GEG eine wichtige Rolle
Wintergarten: Die Größe spielt bei dem GEG eine wichtige Rolle

Erst bei sehr großen Wintergärten, deren Grundfläche mehr als 50 Quadratmeter beträgt, oder bei einem Einbau eines neuen Wärmeerzeugers greifen die Neubaustandards. Das bedeutet, dass in diesen Fällen der Primärenergiebedarf für den Anbau berechnet und nachgewiesen werden muss. Außerdem muss der Wärmeerzeuger die Anforderungen des GEG erfüllen.

Wintergarten aus Holz und Aluminium © Holzbau Frammelsberger G. GmbH
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Die Grenzwerte – ein Wintergarten ist eine „Vorhangfassade mit Glasdach“

Wer sich im GEG über die Anforderungen informieren will, wird das Wort „Wintergarten“ in ihr überhaupt nicht finden. Denn was ein Wintergarten ist, ist nicht definiert. Das Dach des Wintergartens fällt in die Kategorie „Glasdach“, die Seitenwände in den Bereich „Vorhangfassade“. Bei einem Wintergarten handelt es sich laut GEG somit sozusagen um eine „Vorhangfassade mit Glasdach“. Für die eingebauten Türen und Fenster gibt es ebenfalls bestimmte Richtwerte.

Wintergarten: Die Nutzung bestimmt den zulässigen U-Wert
Wintergarten: Die Nutzung bestimmt den zulässigen U-Wert

Bei den Grenzwerten unterscheidet die GEG zwei Kategorien, die sich über die vorgesehene Raumtemperatur definieren:

  • Raumtemperatur von mindestens 19 Grad Celsius oder höher
  • Raumtemperatur von mehr als 12 und weniger als 19 Grad Celsius
Der U-Wert beschreibt wie viel Wärme nach außen gelassen wird
Der U-Wert beschreibt wie viel Wärme nach außen gelassen wird

Bei der ersten Kategorie – einer Raumtemperatur von 19 Grad oder mehr, wie sie in Wohnwintergärten zu erwarten ist – sind die Werte des zulässigen Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) in den wichtigsten Bereichen wie folgt:

  • Glasdach: 2,0 W/m²K
  • Vorhangfassade: 1,5 W/m²K
  • Fenster / Fenstertür: 1,3 W/m²K
  • Außentür: 1,8 W/m²K
  • Dachflächenfenster: 1,4 W/m²K

Bei Raumtemperaturen zwischen 12 und 19 Grad Celsius – der zweiten Kategorie – sind die Anforderungen – mit Ausnahme der Außentür – etwas lockerer:

  • Glasdach: 2,7 W/m²K
  • Vorhangfassade: 1,9 W/m²K
  • Fenster / Fenstertür: 1,9 W/m²K
  • Außentür: 1,8 W/m²K
  • Dachflächenfenster: 1,9 W/m²K

All diese Anforderungen lassen sich mit modernen Baumaterialien und Bauelementen erfüllen und sogar übertreffen. Ein Fachbetrieb kann alle Komponenten des Wintergartens so planen, dass alle Vorgaben des GEG zuverlässig eingehalten werden. Das ist nicht nur reine Rechtssicherheit, sondern zahlt sich auch in geringen Energiekosten aus. Denn die hohen energetischen Standards bedeuten, dass selbst bei sehr kalten Außentemperaturen so wenig Wärme wie möglich aus dem Wintergarten verloren geht.

Energieeffizienz Immobilie © Gina Sanders, fotolia.com
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