Haustüren Qualitätssicherung: Gesetzliche Vorgaben für hohe Qualität
Damit sich Verbraucher sicher sein können, dass die hohen Anforderungen, die heute an Haustüren gestellt werden, auch erfüllt sind, gibt es verschiedene gesetzliche Vorgaben, die Regelungen rund um Außen- und Haustüren festlegen. Dies betrifft insbesondere bauphysikalische Aspekte sowie den Einbruchschutz.
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- Wärmeschutz: Das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) in ihrer jeweils aktuellen Fassung liefert die Vorgaben, die Außentüren für einen hohen Wärmeschutz einhalten müssen. Als maximaler U-Wert sind dort 1,8 W/m²K angegeben, für Passivhäuser mit einem besonders niedrigen Energiebedarf bieten die Hersteller mittlerweile auch Türen mit deutlich niedrigeren Werten. Die technischen Vorgaben für die Bauteile selbst wie auch Regelungen zum fachgerechten Einbau und zur Luftdichtheit von Außenbauteilen sind über die DIN 4108 „Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden“ geregelt.
- Schallschutz: Die DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ legt Mindestanforderungen für den Schallschutz von Bauteilen fest. Durch die Angabe verschiedener Schallschutzklassen mit definierten Schall-Dämmmaßen können auch erhöhte Anforderungen wie sie zum Beispiel an stark befahrenen Straßen erforderlich sind, erfüllt werden. Darüber hinaus enthält die VDI 4100 „Schallschutz im Hochbau – Wohnungen – Beurteilung und Vorschläge für erhöhten Schallschutz“ ergänzende Empfehlungen, insbesondere um den Schallschutz innerhalb von Häusern und Wohnungen zu verbessern.
- Produktanforderungen: Die DIN EN 14351 „Produktnorm für Fenster und Außentüren“ enthält Vorgaben zu den Eigenschaften der Türen selbst, Die rechtskonforme Überprüfung eines Bauteils auf die Einhaltung der geforderten Eigenschaften ist am CE-Zeichen zu erkennen.
- Standardmaße: Die DIN 18100 „Türen; Wandöffnungen für Türen“ legt Standardgrößen für Türöffnungen in der Wand fest, ergänzt wird diese Norm durch die DIN 18101 „Türen – Türen für den Wohnungsbau – Türblattgrößen, Bandsitz und Schlosssitz – Gegenseitige Abhängigkeit der Maße“ definiert die Wandöffnungen für Türen. Daraus ergibt sich die genormte Größe von Zargen und Türblättern. Die Einhaltung dieser Normen ist insbesondere für große Bauprojekte sinnvoll und erleichtert den nachträglichen Austausch von Türrahmen oder Türblatt, ohne dass die gesamte Haustür ausgetauscht werden muss.
Tipp: Das CE-Zeichen ist kein Qualitätszeichen, da laut Norm nur die Prüfung im Neuzustand gefordert ist. Für die Gebrauchstauglichkeit sind die Hersteller verantwortlich.
- Einbruchschutz: Der Einbruchschutz, den Außentüren aufweisen müssen, ist in verschiedensten DIN Normen geregelt. Beispiele sind die DIN 18251 für Zylinderschlösser, die DIN 18257 für Schutzbeschläge oder die DIN 18104 für Pilzkopfbeschläge bei Terrassentüren und Fenstern. Auf diesen Normen basieren die insgesamt sieben Widerstandsklassen aus der DIN EN 1627 „Türen, Fenster, Vorhangfassaden, Gitterelemente und Abschlüsse – Einbruchhemmung – Anforderungen und Klassifizierung“, die jeweils unterschiedliche Anforderungen an den Einbruchschutz festlegen.
Tipp: Haustüren sollten mindestens der Widerstandsklasse RC 2 entsprechen, für einen besonders hohen Schutz eignet sich die Widerstandsklasse RC 3
Diese und weitere allgemeine Vorgaben bilden die Grundlage für sichere Bauprodukte und für die hohe Qualität, die das Bauwesen in Deutschland erzielt.
Haustür Einbruchschutz
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