Ein Wintergarten vergrößert den Wohnraum, der auch im Winter viel Licht bietet. Der gläserne Anbau dient als Puffer zwischen Innenraum und Außenbereich und verbessert so die Wärmebilanz eines Hauses. Beim freistehenden Einfamilienhaus wird der Wintergarten dort realisiert, wo Ausrichtung und Raumanordnung die besten Möglichkeiten bieten. Anders beim Reihenhaus: Durch die geschlossene Bauweise gibt es Besonderheiten und Einschränkungen – Einmal in baulicher Hinsicht, aber auch was die gesetzlichen Vorschriften betrifft.
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Wintergarten: Baugenehmigung fürs Reihenhaus
Je nach Konstruktion und Nutzung unterliegt ein Wintergarten der Genehmigungspflicht. Diese ist in jedem Fall erforderlich, wenn es sich um einen beheizten Wintergarten handelt, der zu allen Jahreszeiten als zusätzlicher Wohnraum genutzt wird. Kaltwintergärten ohne eigene Heizung sind dagegen in vielen Fällen genehmigungsfrei, zumindest dann, wenn die in der jeweiligen Landesbauordnung vorgesehene Größe für die Genehmigungsfreiheit nicht überschritten wird: Die maximal erlaubte Grundfläche in Brandenburg beträgt 20 m², in Nordrhein-Westfalen darf ein unbeheizter Wintergarten bis 30 m² groß sein. Weitere Einschränkungen können den maximalen Bruttorauminhalt oder den Abstand zur Nachbargrenze betreffen.
Wintergarten Baugenehmigung
Baugenehmigung für Wintergärten: Grünes Licht vom Amt – erst dann geht es los Der Bau eines Wintergartens ist eine Maßnahme,… weiterlesen
Sonderfall Reihenhaus: Wintergarten auf der Grenze
Beim Reihenhaus wird eine sensible Regelung in den Bauordnungen betroffen, nämlich die Grenzbebauung. Bei der Reihenhausbebauung handelt es sich um eine geschlossene Bauweise. Das heißt, die einzelnen Häuser grenzen zum einen ohne Abstand aneinander und sind zum anderen direkt auf die Grundstücksgrenzen gebaut. Dadurch entstehen die meist schlauchartigen Grundstücke von Reihenhäusern, die – abgesehen von den Reihenendhäusern – auf die Hausbreite begrenzt sind.
Wird ein Wintergarten miteingeplant, liegt dieser in den allermeisten Fällen auf der Gartenseite und erweitert das dort angeordnete Wohnzimmer. Bei einer Planung zusammen mit dem Neubau kann die Größe und Anordnung des Wintergarten an die Gesetzeslage und die Voraussetzungen des Grundstücks angepasst werden. Vorgeschriebene Abstände von der Grundstücksgrenze lassen sich mit dem geeigneten Grundriss realisieren. Schwieriger wird es, wenn ein Wintergarten nachträglich errichtet werden soll. Eine Grenzbebauung lässt sich dann häufig nicht vermeiden – und ist nicht in jedem Fall zulässig.
Was erlaubt der Bebauungsplan?
Ein Hinderungsgrund für einen Wintergarten am Reihenhaus kann der geltende Bebauungsplan sein. Er gibt Baugrenzen vor, ebenso können dort enge Regelungen hinsichtlich Anbauten wie dem Wintergarten getroffen sein. In Bereichen mit geschlossener Bebauung sind die Bebauungspläne meist detailliert gefasst. Es kann also durchaus sein, dass ein Wintergarten dort komplett ausgeschlossen ist, zumindest müssen Sie mit Kompromissen zwischen den gesetzlichen Vorgaben und Ihren persönlichen Planungswünschen rechnen.
Besonderheiten für Planung, Konstruktion und Ausführung
Grundsätzlich gelten beim Wintergarten am Reihenhaus die gleichen Regeln wie für andere Wintergärten auch. In der Planungsphase müssen Ausrichtung und Lage, Größe, Material, Form und Dachform festgelegt werden. Besonderheiten können sich aus der eingeschränkten bebaubaren Breite der Anbauwand ergeben. Gerade, wenn der Wintergarten auf die Grenze gebaut ist und damit von Hauskante zu Hauskante reicht, ist ein fachgerechter Anschluss und häufig eine Sonderlösung erforderlich, um die Dichtheit der Anschlussfugen zu gewährleisten.
Aufmerksamkeit und Sonderlösungen erfordert aufgrund der engen Bebauung und des beschränkten Platzangebotes häufig auch das Wintergartenfundament. Ideal ist in den meisten Fällen die Ausführung als tragende Bodenplatte, auch der Aufbau einer vorhandenen Terrasse kann gegebenenfalls als Fundament für den Wintergarten dienen.
Brandschutz beachten: Voraussetzung für die Genehmigungsfähigkeit
Gerade, wenn ein Wintergarten an ein Reihenhaus angebaut werden soll, gibt es einige Besonderheiten hinsichtlich des Brandschutzes. So wird häufig eine geschlossene (Brandschutz-) Mauer an den grenzberührenden Seiten des Wintergartens gefordert. Diese Maßnahme hat gerade beim Reihenhaus nicht nur in brandschutztechnischer Hinsicht Vorteile: Sie dient als Sichtschutz und vermeidet, dass die Nachbarn ungehindert Einblick in den Wintergarten erhalten. Hinsichtlich der Brandschutzanforderungen ist weiterhin zu beachten, dass durch den Wintergarten keine vorgeschriebenen Flucht- und Rettungswege blockiert werden.
Rücksprache mit den Nachbarn
Im Reihenhaus lebt man eng mit den Nachbarn zusammen, umso wichtiger ist ein gutes Verhältnis untereinander. Damit es im Nachhinein keine Unstimmigkeiten gibt, sollte der nachträgliche Anbau eines Wintergartens mit den unmittelbaren Nachbarn abgesprochen werden, ideal ist eine schriftliche Zustimmung. Im Gespräch können außerdem Befindlichkeiten geklärt und eine einvernehmliche Lösung gefunden werden. Insbesondere sind auch die Vorgaben aus dem Nachbarrechtsgesetz zu beachten.
Genehmigung nicht möglich? Alternativen zum Wintergarten
Ist ein Wintergarten für Ihr Reihenhaus nicht genehmigungsfähig, zum Beispiel weil der Bebauungsplan hier Einschränkungen vorgibt, gibt es einige Alternativen, zum Beispiel eine Terrassenüberdachung. Bis zu einer bestimmten Größe (in Abhängigkeit vom Bundesland) ist diese Überdachung genehmigungsfrei. Allerdings gilt es auch hier Abstandsregelungen einzuhalten. So fordern die Landesbauordnungen Grenzabstände zwischen 2 und 3 Metern. Sollen diese Abstände unterschritten werden, ist wiederum eine Zustimmung der Nachbarn erforderlich.
Als weitere Möglichkeit können Sie statt eines Wintergartens oder einer Terrassenüberdachung eine Markise, bzw. ein Sonnensegel installieren. Diese Sonnenschutzmaßnahmen sind generell genehmigungsfrei, ersetzen einen Wintergarten allerdings nur annähernd.
Wer plant meinen Wintergarten?
Für die Planung und den Bau von Wintergärten gibt es spezialisierte Fachbetriebe. Für den Kunden bietet dies den Vorteil, dass alle Planungs- und… weiterlesen