Ein absolutes Muss für Wintergärten: ausreichender Versicherungsschutz
Ein Wintergarten ist ein Anbau, der zum großen Teil aus Glas besteht – allein das macht schon deutlich, wieso eine gute und ausreichende Versicherung unumgänglich ist. Hagelschlag, Vandalismus oder extreme Wetterereignisse können den Besitzer ansonsten teuer zu stehen kommen, wenn Schäden auftreten, der Wintergarten aber nicht versichert ist. Hinzu kommt, dass ein moderner Wintergarten mit umfangreicher Technik ausgestattet ist. Die Steuerung der Verschattung und Lüftung ebenso wie die Heizung müssen bei der Versicherung des Wintergartens auf jeden Fall mitberücksichtigt werden.
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Erster Ansprechpartner: Der Gebäudeversicherer
Bei der Suche nach der richtigen Versicherung lohnt es sich, zunächst den Kontakt mit dem Versicherungsunternehmen aufzunehmen, über das die Gebäudeversicherung abgeschlossen wurde. Im günstigsten Fall kann die bestehende Versicherung einfach entsprechend erweitert werden, sodass keine neue Police erforderlich ist. Ist das nicht der Fall, lassen sich allerdings ebenso gut im Dialog alle Optionen für die Versicherung des Wintergartens ausloten und eine individuelle Lösung finden.

Nur wer pflegt, kann sicher sein
Um den Versicherungsschutz jederzeit zu gewährleisten, ist es wichtig, den Wintergarten regelmäßig zu pflegen und zu warten. Denn tritt ein Schaden auf, der auf eine mangelhafte Wartung zurückzuführen ist, kann es leicht sein, dass die Versicherung sich weigert, ihn zu regulieren. In diesem Fall liegen die Kosten für die Reparatur allein beim Besitzer. Mindestens einmal im Jahr heißt es daher, den Wintergarten genau in Augenschein zu nehmen.

Zeigen sich kleinere Schäden, sind diese häufig mit geringem Aufwand auszuräumen, bevor es richtig teuer wird. Schäden durch eine mangelnde Reinigung drohen, wenn beispielsweise die Laufschienen der Markisen verschmutzt sind. Wichtig ist auch der Blick auf die Technik. Hier kann es nötig sein, dass die Wartung regelmäßig durch einen Fachbetrieb erfolgt. Die Heizungsanlage, an die der Anbau bei der Ausführung als Wohnwintergarten mit angeschlossen ist, sollte beispielsweise jährlich von einem Fachhandwerker eines qualifizierten SHK-Betriebs überprüft werden.
Wintergarten richtig versichern – Das gilt es, zu beachten
Eine Versicherung für den Wintergarten sorgt für die Regulierung von Schäden und die Kostenübernahme bei Vandalismus, Unwetter und andere Schadensursachen. Doch das allein reicht nicht auch. Bereits bei der Errichtung der Konstruktion ist eine Versicherung wichtig.
- Mit einer Bauherrenhaftpflichtversicherung werden eventuelle Verletzungen der Verkehrssicherungspflicht abgedeckt. Je nach Police übernimmt dies beim nachträglichen Anbau auch die private Haftpflichtversicherung des Bauherrn.
- Wird der Wintergarten ganz oder teilweise in Eigenleistung und mit Hilfe von Helfern errichtet, ist eine Bauhelferversicherung erforderlich. Diese übernimmt Personen- und Sachschäden, die Ehepartnern, Freunden und anderen Helfern entstehen.
- Mit einer Anmeldung bei der Bau-Berufsgenossenschaft sind Schäden über die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Dies allerdings nur, wenn die Helfer insgesamt weniger als 40 Stunden bei der Errichtung des Wintergartens mithelfen.
- Nach der Fertigstellung kann der Wintergarten in die Wohngebäudeversicherung mitaufgenommen werden. Zu beachten ist dabei, dass der Wintergarten eine Wertsteigerung darstellt und die Versicherungssumme angepasst werden muss.
- Um bewegliche Gegenstände im Wintergarten mitzuversichern, müssen diese in die Hausratversicherung mitaufgenommen werden.
- Als Option zur Hausratsversicherung wird von vielen Versicherern eine Glasversicherung angeboten. Diese ist für den Wintergarten ratsam, ideal ist eine Allgefahrenversicherung, bei der Schäden unabhängig von der Schadensursache reguliert werden.

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