Wintergarten und Brandschutz – Informationen und Hinweise
Ein Feuer in den eigenen vier Wänden kann sich im Handumdrehen zu einer regelrechten Katastrophe ausweiten. Leider breiten sich die hellrot lodernden Flammen meistens schneller aus, als es einem lieb ist: Ein Kurschluss in einem Elektrogerät, eine umgekippte Kerze oder der stimmungsvoll leuchtende Weihnachtsbaum – sie alle können vor allem in unbeobachteten Momenten für die Entstehung eines Brandes sorgen. Auch Wintergärten sind hiervon nicht ausgenommen. Klug ist, wer deshalb von Beginn an die passenden Maßnahmen berücksichtigt. Rauchmelder sowie griffbereite Feuerlöscher sind zwei klassische und gleichzeitig auch sehr einfach umzusetzende Beispiele. Mit ihrer Hilfe kann ein Feuer daran gehindert werden sich im Wintergarten oder in den eigenen Wohnräumen auszuweiten. Gleichzeitig können sich eventuell in Gefahr befindliche Personen rechtzeitig in Sicherheit bringen.
Doch was passiert, wenn das Feuer aus eigener Kraft nicht mehr unter Kontrolle zu bekommen ist? Klug ist, wer sich in diesem Fall durch bauliche Maßnahmen abgesichert hat. Doch wie funktioniert Brandschutz im Wintergarten eigentlich? Welche Möglichkeiten es gibt und ob diese optional oder verpflichtend umgesetzt werden müssen, erklärt der vorliegende Ratgeber.
Flucht- und Rettungswege – Bauvorschriften beachten
Wenn es um das Thema Brandschutz geht, dann müssen auch all diejenigen, die gern einen Wintergarten auf dem eigenen Privatgrundstück errichten wollen, einige Aspekte berücksichtigen. Das bezieht sich beispielsweise auf die sogenannten Rettungs- und Fluchtwege. Diese werden in Bauverordnungen meist unter der Bezeichnung Rettungsweg zusammengefasst und bezeichnen die Wege, über die entweder Rettungskräfte an einen Brandort gelangen können oder über die in Gefahr geratene Menschen sich selbst in Sicherheit bringen können. Solche Flucht- und Rettungswege müssen gegebenenfalls bei der Planung des eigenen Wintergartens einkalkuliert werden. Das gilt insbesondere bei Grundstücken, auf denen mehrere Bewohner leben. Ein Wintergarten, der beispielsweise Feuerwehrzufahrten oder Fluchtwege für die Bewohner eines Mehrfamilienhauses blockiert, kann empfindliche Strafen nach sich ziehen und im Ernstfall sogar Leben gefährden. Eine umfassende Auskunft ist deshalb rechtzeitig an den entsprechenden Stellen einzuholen.
Brandschutzfenster – Sinnvolle Investition oder kostspielige Angelegenheit?
Brandschutzfenster wurden konzipiert, um im Brandfall ein Feuer nicht nur einzudämmen, sondern parallel auch seine mögliche Ausweitung zu verhindern. Gerade bei Wintergärten, die oftmals komplett aus Glas konstruiert werden, stellt sich so manchem Bauherrn deshalb die Frage, ob sich eine Investition in sogenannte Brandschutzfenster lohnt. An dieser Stelle muss zunächst erwähnt werden, dass Brandschutzfenster normalerweise eher selten von Privatmenschen erworben werden. Meist kommen Sie auf betrieblichen Anlagen oder in öffentlichen Gebäuden zum Einsatz. Die Anzahl der Hersteller und Verkäufer von Brandschutzfenstern ist folglich begrenzt, was wiederum den Preis in die Höhe treibt. Für einen durchschnittlichen Wintergarten lohnt sich diese Investition nicht.
Wer sich für Brandschutzfenster interessiert, muss sich zwischen verschiedenen Brandschutzklassen bzw. Feuerwiderstandsklassen entscheiden. Nicht alle von Ihnen können ein einmal entstandenes Feuer wirklich effektiv an der Ausweitung hindern. Dies betrifft beispielsweise Fensterelemente der Widerstandsklasse G. Diese Fenster können zwar das Feuer zurückhalten, jedoch die beim Brand entstehende Hitzeentwicklung nicht eindämmen. Gegenstände, die in der Nähe des betreffenden Fensters abgestellt oder angebracht sind, können deshalb allein aufgrund der überdurchschnittlichen Hitzeentwicklung Feuer fangen. Ein klassisches Beispiel hierfür wären Gardinen und Vorhänge oder auch Fensterbilder, die sich an der heißen Scheibe entzünden und dann die Ausweitung des Feuers unterstützen.
Eine weitere Feuerwiderstandsklasse wird mit dem Buchstaben F gekennzeichnet. Die jeweils zugehörigen Eigenschaften und Bezeichnungen sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
Brandschutzklasse |
Funktionserfüllung in Minuten |
Benennung |
F0 |
<30 |
|
F30 |
30 |
feuerhemmend |
F60 |
60 |
hochfeuerhemmend |
F90 |
90 |
feuerbeständig |
F120 |
120 |
hochfeuerbeständig |
F180 |
180 |
höchstfeuerbeständig |
Tab. 1: Feuerwiderstandsklassen mit Funktionserfüllung und Benennung
Brandschutzwand am Wintergarten – Pflicht oder optional?
Brandwände werden auch als Brandmauern oder Brandschutzwände bezeichnet und erfüllen mehrere Funktionen. So dienen sie dazu ein einmal entstandenes Feuer daran zu hindern, sich auf umliegende Gebäude auszuweiten. Verhindert werden sollen damit die typischen Großbrände, wie sie beispielsweise noch im Mittelalter auf der Tagesordnung standen. Damals genügte schon ein einziger Funke, um ganze Straßenzüge und Viertel in Schutt und Asche zu legen. Eine Brandmauer dient jedoch nicht nur dazu die Ausbreitung des Feuers nach außen zu unterbinden, sondern kann gegebenenfalls auch die Ausbreitung im Inneren eines Gebäudes verhindern.
An Brandschutzwände werden verschiedene Ansprüche gestellt:
- dürfen nicht aus brennbaren Materialien bestehen
- müssen feuerbeständig sein
- Tragfähigkeit muss auch zusätzlicher Belastung im Brandfall standhalten
- Brandwände müssen bis unters Dach reichen
- außenliegende Brandwände dürfen keine Öffnungen aufweisen
Das bedeutet, dass eine Brandschutzwand im Wintergarten nicht verglast sein darf und auch nicht durch Fenster durchbrochen werden darf (es sei denn es handelt sich um genehmigte Brandschutzfenster).
Muss mein Wintergarten eine Brandschutzwand enthalten? – Tatsächlich ist diese Frage nicht ohne weiteres zu beantworten und bedarf eines Blickes in die jeweils gültige Baurechtsverordnung. Auch die konkrete Platzierung des Wintergartens auf einem Grundstück kann Auswirkungen auf die Frage nach einer Brandmauer mit sich bringen. Generell gilt: Je näher der Wintergarten am Haus des Nachbarn liegt, umso größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine Brandwand erforderlich wird. Reihenhäuser sind hiervon besonders betroffen. Im Zweifelsfall gilt es sich beim zuständigen Amt zu erkundigen und die gegebenenfalls geforderten Maßnahmen bereits bei der Planung zu berücksichtigen.