Ja, wer seine Haus-, Balkon- oder Terrassentüren austauscht kann dafür eine staatliche Förderung bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen. Türen sind wie Fenster ein Bestandteil der thermischen Gebäudehülle. Das heißt, sie müssen gute Werte beim Wärmeschutz erzielen, damit die wertvolle Heizenergie aus dem Inneren des Hauses nicht in zu großem Maße über sie nach außen verloren geht.
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Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften
In dem Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) sind genaue Vorgaben gemacht, welchen Wert des Wärmedurchgangs – den so genannten Wärmedurchgangskoeffizienten – die neu eingebauten Türelemente nicht überschreiten dürfen. Angegeben wird dieser Wert in der Einheit W/(m²K). Bei Haustüren liegt der Grenzwert bei maximal 1,8 W/(m²K). Bei Balkon- und Terrassentüren, die auch als Fenstertüren bezeichnet werden können, ist der Grenzwert sogar noch strenger und liegt bei 1,3 W/(m²K).
Die Zielsetzung hinter dieser Vorgabe ist folgender: Durch schlechte Dämmstandards verursachen die bestehenden Gebäude in Deutschland einen sehr hohen Energieverbrauch und CO2-Ausstoß. Konkret werden rund 40 Prozent der deutschen Bruttoendenergie im Gebäudebestand verbraucht. In der Folge sind die Gebäude daher für rund ein Drittel aller in Deutschland freigesetzten Mengen des klimaschädlichen Treibhausgases CO2 verantwortlich. Die Bundesregierung, die sich selbst strenge Klimaschutzziele auferlegt hat, möchte das ändern. Bis zum Jahr 2050 soll der Gebäudebestand in Deutschland nahezu klimaneutral sein.
Das funktioniert allerdings nur, wenn die alten Gebäude energetisch saniert werden. Da es dazu keine Verpflichtung gibt, müssen den Hauseigentümern entsprechende Anreize geboten werden.
Fördermittel vom Staat
Einer dieser Anreize ist die Förderung der energetischen Sanierungsmaßnahmen. Für bauliche Optimierungen des Wärmeschutzes – wie es der Austausch der Haustür, der Balkontür oder der Terrassentür ist – können die Modernisierer einen Investitionskostenzuschuss von der KfW Bank beantragen. In diesem Fall kann für die Einzelmaßnahme ein Zuschuss von 10 Prozent der förderfähigen Investitionssumme erstattet werden. Wichtig ist dabei, dass der Antrag auf Förderung gestellt wird, bevor die neuen Türen beauftragt sind. Denn ist der Auftrag bereits erfolgt, ist die Möglichkeit der Förderung über die KfW Bank hinfällig.
Doch ob Förderung oder nicht – der Hauseigentümer profitiert auf jeden Fall, wenn er seine stark veralteten Türen gegen neue Modelle austauscht, die den neuesten technischen Standards entsprechen. Durch den modernen Aufbau, Wärmeschutzverglasungen und effektive Dichtungen senken sie den Energieverlust und helfen damit, Heizkosten zu sparen.
Haustüren Förderung
Haustürenkauf: Staatliche Förderung für die Verbesserung der Energieeffizienz Wer eine alte Außentür gegen ein neues Modell nach modernen technischen Standards… weiterlesen