Generell können die Maße einer Haustür frei gewählt werden. Die Hersteller fertigen im Auftrag des Kunden nahezu jede gewünschte Türgröße her. Standardisierte Maße für die Haustür zu wählen, bringt allerdings einige Vorteile. So sind Türen in Vorzugsgrößen meist günstiger, bzw. bei den Türanbietern bereits auf Lager. Auch bei der Herstellung der Türöffnung in der Außenwand bringt es Vorteile, Standardmaße zu wählen.
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DIN-Norm für Haustürgrößen
Die DIN 18101 „Türen – Türen für den Wohnungsbau – Türblattgrößen, Bandsitz und Schlosssitz – Gegenseitige Abhängigkeit der Maße“ definiert Standardmaße für Türen und bezieht sich eng auf die DIN 18100, in der wiederum Vorzugsgrößen für Wandöffnungen festgelegt sind und sich nach der DIN 4172 „Maßordnung im Hochbau“ richtet. Diese DIN legt die Rohbaumaße gemäß der Formate für Mauersteine mit dem Grundmaß (Baurichtmaß) von 12,5 cm.
Gängige Haustürgrößen
Die Haustür soll groß genug sein, damit Personen sie bequem durchschreiten können, idealerweise auch körperlich beeinträchtigte Menschen oder Rollstuhlfahrer. Außerdem muss durch die Haustür das gesamte Mobiliar passen. Handelsübliche Haustüren richten sich in ihrer Größe nach dem Wandöffnungsmaß und sind zwischen 800 und 1300 mm breit und zwischen 1885 und 2385 mm hoch. Innerhalb dieser Spanne sind verschiedene handelsübliche Größen und Kombinationen möglich. Besonders beliebt sind zweiteilige Haustüren, die aus einem breiten und einem schmalen Teil bestehen. Der schmale Teil kann entweder als Flügel bei Bedarf geöffnet werden, um die Tür zu verbreitern oder besteht aus einem feststehenden Teil mit Verglasung, der zur Belichtung des Hausflurs, bzw. des Eingangsbereichs dient.
Beispielmaße für Haustüren
Breite | Höhe |
---|---|
880 mm | 2000 mm |
900 mm | 2000 mm |
980 mm | 2080 mm |
1000 mm | 2000 mm |
1000 mm | 2100 mm |
1100 mm | 2100 mm |
Wie groß muss die Haustür sein – So messen Sie richtig
Der Einbau der Haustür gelingt nur dann, wenn die Größe stimmt. Je nachdem, ob es sich um einen Neubau oder um den Einbau einer neuen Haustür in ein Bestandsgebäude handelt, muss also genau gemessen werden.
Messen im Neubau
Beim Neubau wird die Größe der Haustür, bzw. der Wandöffnung planerisch festgelegt und entsprechend ausgeführt. Vor der Haustürbestellung sollte auch hier noch einmal nachgemessen werden, Planung und Ausführung können voneinander abweichen. Die Wandöffnung wird in der Breite wie in der Höhe an drei Stellen gemessen. Die Höhenmessung erfolgt von der Oberkante des Fertigfußbodens bis zur Unterkante des Türsturzes. Im Rohbau dient der sogenannte Meterriss als Orientierung, der 1.000 mm über der Oberkante Fertigfußboden angebracht wird. Für das Endmaß der Haustür muss je Seite ein Abzug von 15 mm für die Dichtungen abgezogen werden.
Maßnehmen im Bestandsgebäude
Beim Einbau einer neuen Haustür in eine vorhandene Türöffnung müssen mehrere Maße genommen werden. Eine der Schwierigkeiten hier sind Differenzen zwischen Innen- und Außenseite der Wand sowie eventuelle Unebenheiten. Deshalb empfiehlt es sich, an mehreren Stellen Maß zu nehmen, sowohl in der Breite als auch in der Höhe. Entscheidend für die Haustürbreite ist jeweils das kleinste Maß. Gemessen werden müssen Breite und Höhe der Wandöffnung auf der Innen- und Außenseite der Wand an drei Stellen. Für das Haustürmaß gilt eine Zugabe von 20 mm in der Breite und 10 mm in der Höhe. Hinsichtlich der Höhe spielt auch der geplante Fußbodenaufbau, bzw. die vorgesehene Fußschwelle eine Rolle.
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