Das Bauordnungsrecht wird in Deutschland von den einzelnen Bundesländern geregelt. Ob eine Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung notwendig ist oder nicht, kann daher von Bundesland zu Bundesland variieren. Auch auf kommunaler Ebene kann es Unterschiede geben. Generell ist eine Terrassenüberdachung eine bauliche Veränderung, die an dem Gebäude vorgenommen wird. Daher sollte in jedem Fall beim zuständigen Bauordnungsamt in Erfahrung gebracht werden, ob das Vorhaben eine Baugenehmigung erfordert. Das Amt wird diese erteilen, sollten keine zwingenden Gründe dagegen sprechen.

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Ist eine Baugenehmigung notwendig und wurde sie auch erteilt, muss die Terrassenüberdachung schließlich in der Form realisiert werden, wie sie auch genehmigt wurde. Ansonsten erlischt die Genehmigung wieder, was weiteren bürokratischen Aufwand oder sogar den Rückbau der Terrassenüberdachung nach sich ziehen kann.
Unabhängig von der Baugenehmigung muss die Terrassenüberdachung selbstverständlich allen baurechtlichen Bestimmungen entsprechen. Dazu zählt unter anderem, dass die vorgeschriebenen Abstände zu Nachbargrundstücken eingehalten werden. Bauherren sollten sich umfassend vor dem Baubeginn informieren, was von rechtlicher Seite gefordert wird und gegebenenfalls einen Fachmann wie einen Bausachverständigen oder einen Architekten zur Planung hinzuziehen.

Ansonsten kann es ein böses Erwachen geben, wenn eine nicht korrekt ausgeführte Terrassenüberdachung wieder zurückgebaut werden muss. Wer alle rechtlichen Vorgaben beachtet, geht hingegen Streitigkeiten mit den Nachbarn von vornherein aus dem Weg und kann seine Terrassenüberdachung in vollen Zügen genießen.


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