Maßtoleranzen für Fenster und Türen

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Maßtoleranzen für Fenster und Türen: Wie korrekt muss gearbeitet werden?

Auch bei noch so sorgfältiger Ausführung lassen sich Maßabweichungen bei Öffnungen, aber auch Bauteilen nicht immer verhindern. Welche Toleranzen zulässig sind, ist in verschiedenen Normen wie der DIN 18202:2019-07 „Maßtoleranzen im Hochbau“ und anderen Regelwerken festgelegt. Im folgenden Artikel wird beschrieben, welche Regelungen für Fenster und Türen gelten.

Fensteröffnung im Rohbau © benekamp, stock.adobe.com
Fensteröffnung im Rohbau: Hier muss genau gearbeitet werden © benekamp, stock.adobe.com
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Welche Probleme können durch Maßabweichungen entstehen?

Passen Öffnung und Bauteil hinsichtlich der Abmessungen nicht zusammen, führt das zwangsläufig zu Problemen beim Einbau wie auch bei der Benutzung. Generell gelten für Türen und Fenster hier die gleichen Aspekte:

  • Abweichungen aus der Senkrechten bei Zargenseiten und Fensterrahmen
  • Abweichungen aus der Horizontalen im Sturzbereich
  • Schleifende Türblätter oder Fensterflügel
  • Undichtigkeiten
  • Zu große Fugen zwischen Türblatt und Boden
  • Verzogene Türen und Fensterflügel
  • Unebenheiten des Türblattes

Türen wie auch Fenster werden in vielen Fällen vorproduziert, die Grundlage bilden dabei die Standardgrößen, die sich aus den Nennmaßen der Öffnungen ergeben. Um übermäßige Abweichungen zu erkennen, sollten sich Bauherrn bei der Bestellung nicht auf die Pläne oder die vorgegebenen Maße verlassen, sondern die Öffnungen vor Ort nachmessen. Für verlässliche Ergebnisse sollte dabei senkrecht wie waagrecht an mindestens zwei, besser noch drei Punkten gemessen werden.

Din Norm © blende11.photo, stock.adobe.com
Maßtoleranzen sind in DIN-Normen geregelt © blende11.photo, stock.adobe.com

Maßtoleranzen für Öffnungen

Zulässige Maßtoleranzen für Türöffnungen nach DIN 18100, Tabelle 1:

Nennmaß Zulässige Toleranzen nach DIN 18100
Breite bis 1,0 m ± 10 mm
Breite > 1,0 ≤ 2,51 m ± 10 mm
Höhe > 1,0 ≤ 2,51 m ± 10 mm / -5 mm

Damit die hergestellte Türzarge später auch in die Wandöffnung passt, müssen für diese folgende Grenzabweichungen nach DIN 18202, Tabelle 2 eingehalten werden:

Öffnungsmaße von Außentüren und Laibungen

Öffnungsmaße von Außentüren Öffnungsmaße mit oberflächenfertigen Laibungen
± 10 mm Bis 1,0 m ± 8 mm Bis 1,0 m
± 12 mm > 1,0 m bis 3,0 m ± 10 mm > 1,0 m bis 3,0 m
± 16 mm > 3,0 m bis 6,0 m ± 12 mm > 3,0 m bis 6,0 m

Die angegebenen Toleranzen gelten ausschließlich für Außentüren, für Innentüren sind die Maße aus der DIN 18100 anzusetzen.

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Gültige DIN-Normen rund um Maßtoleranzen für Fenster und Türen

Die Regelungen hinsichtlich der Maßtoleranzen für den Einbau von Fenstern und Türen sind auf viele verschiedene DIN-Normen verteilt. Welche das sind, hängt auch vom Tür- bzw. Zargen- oder Rahmenmaterial ab, für Sonderfälle können noch weitere Normen relevant werden.

  • ATV DIN 18355 Tischlerarbeiten
  • ATV DIN 18360 Metallbauarbeiten
  • DIN 18202 Toleranzen im Hochbau
  • DIN 18100 Türen; Wandöffnungen für Türen; Maße entsprechend DIN 4172
  • DIN 18101 Türen; Türen für den Wohnungsbau; Türblattgrößen, Bandsitz und Schlosssitz; Gegenseitige Abhängigkeit der Maße
  • DIN 18111-1 Türzargen – Stahlzargen – Teil 1: Standardzargen für gefälzte Türen in Mauerwerkswänden
  • DIN 18111-2 Türzargen – Stahlzargen – Teil 2: Standardzargen für gefälzte Türen in Ständerwerkswänden
  • DIN 18111-3 Türzargen – Stahlzargen – Teil 3: Sonderzargen für gefälzte und ungefälzte Türblätter
  • DIN 18111-4 Türzargen – Stahlzargen – Teil 4: Einbau von Stahlzargen
  • DIN 18202 Toleranzen im Hochbau
  • DIN 68706-1 Innentüren aus Holz und Holzwerkstoffen – Teil 1: Türblätter; Begriffe, Maße, Anforderungen
Tipp: Generell sind die Regelungen für Türen und Türöffnungen auch für Fenster anwendbar. Dies gilt insbesondere für die allgemeinen Normen DIN 1820 und 18202.
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Inhärente Toleranzen – Wenn das Material arbeitet

Neben den baulichen Toleranzen, die durch eine sorgfältige Herstellung im Rahmen der Vorschriften bleiben, gibt es die sogenannten inhärenten Toleranzen. Diese entstehen durch physikalische oder auch chemische Einflüsse auf das Material, zum Beispiel durch Lasteintrag, Temperaturschwankungen oder Feuchtigkeit am Baukörper oder am Bauteil, also Fenstern oder Türen. Auch hierfür gibt es unterschiedliche Normen, zum Beispiel:

  • DIN EN 942 Holz in Tischlerarbeiten – Allgemeine Anforderungen
  • DIN EN 1313 Rund- und Schnittholz – zulässige Abweichungen und Vorzugsmaße
  • DIN EN 14220 Holz und Holzwerkstoffe in Außenfenstern, Außentüren und Außentürzargen
  • DIN EN 14221 Holz und Holzwerkstoffe in Innenfenstern, Innentüren und Innentürzargen

Weitere Regelungen

Während DIN-Normen verbindlich eingehalten werden müssen, können Merkblätter und Richtlinien, die Angaben zu Maßtoleranzen enthalten vertraglich als Bedingung hinzugefügt werden. Darüber hinaus ist es vor allem bei Sonderfällen wichtig, dem Auftragnehmer eigene Regelungen vorzugeben – die dann unbedingt vertraglich festgelegt werden müssen.

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