Mehr Licht im Haus: Sanieren und Fenster vergrößern
Viel Licht im Haus schafft eine helle und freundliche Wohnatmosphäre. In Altbauten sind die Fenster oft nicht nur hinsichtlich des Wärmeschutzes unbefriedigend, sondern erfüllen auch in Bezug auf die Größe nicht die Vorstellungen der Bewohner. Ist eine energetische Gebäudesanierung geplant, ist das eine gute Gelegenheit, auch an die Fenstergröße Hand anzulegen.
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Die energetische Gebäudesanierung – eine gute Gelegenheit
Die energetische Gebäudesanierung dient dazu, den Wärmeschutz eines Gebäudes zu verbessern und dadurch das Klima zu schonen und Heizkosten zu sparen. Dazu kommen einige gezielte bauliche Maßnahmen in Frage wie die Verbesserung der Wärmedämmung durch ein Wärmeverbundsystem (WDVS) oder eine nachträgliche Innendämmung. Für einen möglichst nachhaltigen Effekt müssen in den meisten Fällen auch die vorhandenen Fenster gegen moderne Wärmeschutzfenster ausgetauscht werden. Fachgerecht geplant und durchgeführt und in Kombination mit einer neuen, modernen Heizungsanlage sind durch die Sanierungsmaßnahmen erhebliche Energieeinsparungen bis zu 50 % möglich.
Werden die Fenster ohnehin ausgetauscht, ist auch deren Vergrößerung möglich. Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten, aber auch Grenzen. Insbesondere dann, wenn die Breite oder die Sturzhöhe verändert werden sollen, bedeutet dies einen Eingriff in die Statik des Gebäudes und muss wohlüberlegt sein.
Brüstungshöhe verändern
Soll die Höhe des Fensters nach unten vergrößert werden, ist dies relativ unproblematisch möglich. Die Fensteröffnung wird bis zur gewünschten Brüstungshöhe oder sogar bodentief vergrößert. Gerade bei bodentiefen Fenstern ist ein fachgerechter Anschluss wichtig, um im unteren Bereich eine absolute Dichtheit zu erreichen. Der Einbau der neuen Fenster erfolgt nach den Richtlinien der Fenstermontage nach RAL. Wird die Brüstungshöhe in oberen Geschossen verändert, müssen Absturzsicherungen montiert werden, zum Beispiel in Form von Festverglasungen aus Sicherheitsglas oder durch außen angebrachte Fenstergitter.
Fenster in Höhe und Breite verändern
Schwieriger gestalten sich Veränderungen in der Sturzhöhe sowie der Fensterbreite. Dies ist im Fenstersturz begründet. Das statisch wirksame Bauteil überbrückt die fehlende Wand im Fensterbereich, fängt die von oben wirkenden Kräfte und Lasten auf und leitet diese ab. Soll das Fenster höher oder breiter werden, muss dieser Sturz, der bei Mauerwerk aus Beton besteht, ausgebaut und durch einen statisch angepassten Sturz ersetzt werden. Dies erfordert umfangreiche und aufwendige Eingriffe. So muss das Mauerwerk großflächig geöffnet werden, um den Sturz zu entfernen. Währenddessen müssen Stützen dessen Aufgabe der Lastaufnahme ersetzen. Um Arbeiten am Sturz vorzunehmen, muss ein Statiker die Lastverhältnisse genau berechnen, eine umsichtige und fachgerechte Ausführung ist entscheidend.
Dach- und Kellerfenster vergrößern
Keller und Dach sind in Altbauten häufig weder gedämmt noch ausgebaut. Soll aus diesen Bereichen Wohnraum entstehen, müssen neben der Wärmedämmung für die Außenhülle auch neue Fenster eingebaut werden. Eine gute Gelegenheit, hier mehr Fensterfläche und damit Licht für die Räume zu schaffen. Für Kellerfenster gelten die gleichen Regeln wie für die übrigen Fenster im Haus: Eine Vergrößerung nach unten ist meist unkompliziert zu bewerkstelligen, soll das Fenster breiter oder höher werden, bedeutet das einen hohen Aufwand. Anders ist die Lage beim Dachflächenfenster.
Dachflächenfenster vergrößern
Der Einbau neuer und größerer Dachfenster ist zwar aufwendig, aber dennoch relativ problemlos in alle Richtungen nötig. Erforderlich sind sogenannte Wechsel, die die Lasten, die sonst die Sparren aufnehmen, abtragen. Die Konstruktion muss statisch berechnet werden, die Ausführung sollte auf jeden Fall ein Fachmann, in der Regel der Zimmermann übernehmen, damit das statische Tragwerk des Dachstuhls nicht beeinträchtigt wird. Im Bereich des neuen Fensters werden die Sparren herausgetrennt und oben und unten Querriegel, die sogenannten Wechsel, montiert. Diese Riegel bilden zusammen mit den seitlich verlaufenden Sparren die Fensteröffnung für das neue Dachfenster. Alternativ und mit mehr Aufwand verbunden sind der Einbau von Erkern oder Gauben in die Dachfläche möglich.
Fenster vergrößern – Baugenehmigung erforderlich?
Werden die Fenster eines Hauses vergrößert, hat dies eine Veränderung der Statik und auch der Fassadenoptik zur Folge. Deshalb ist in den meisten Fällen eine Baugenehmigung erforderlich. Dazu muss ein Bauantrag mit den geplanten Änderungen sowie ein statischer Nachweis und der Nachweis des Wärmeschutzes eingereicht werden. Bleiben die Änderungen genehmigungsfrei, müssen dennoch alle baurechtlichen Vorgaben erfüllt und eine statische Bescheinigung vorhanden sein.
Besondere Regeln im Denkmalschutz
Ist ein Haus denkmalgeschützt, muss auch die zuständige Denkmalschutzbehörde ihre Zustimmung geben. In vielen Fällen bezieht sich der Schutz auf die Optik der Fassade, sodass die Veränderung der Fenstergrößen nicht möglich ist. Abgesehen davon kann durch veränderte Fenster die historische Optik von Gebäuden mit ihren ausgewogenen Proportionen leiden.
Was kostet die Fenstervergrößerung?
Dies Frage lässt sich unmöglich pauschal beantworten. Bei der Vergrößerung von Fenstern kommt es auf den Aufwand wie auch auf den Gesamtumfang der Maßnahme an. Es entstehen Kosten für die statischen Berechnungen, eine erforderliche Baugenehmigung, bauliche Maßnahmen für die Vergrößerung der Fensteröffnungen und natürlich die Kosten für die Fenster und deren Einbau selbst.
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